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Schlichtungsverfahren

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid, mit dem eine Klagebewilligung, die ausgestellt worden war, ohne dass ein Schlichtungsversuch stattgefunden hatte, für ungültig befunden wurde. Vorliegend bestand sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite eine einfache Streitgenossenschaft. Allein gestützt auf die Säumnis einer der beklagten Parteien durfte der Friedensrichter daher die Klagebewilligung nicht ausstellen. Aufgrund des Streitwerts hätten die Parteien zwar auf das Schlichtungsverfahren verzichten können. Tun sie dies aber – wie im vorliegenden Fall – nicht, besteht kein Grund, die qualitativen Anforderungen an die Schlichtungsverhandlung zu reduzieren.
iusNet ErbR 06.12.2022

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Beim Entscheid, mit dem die Sistierung des Schlichtungsverfahrens wegen bestehender Rechtshängigkeit bestätigt wurde, handelt es sich um einen Zwischenentscheid. Die Beschwerde gegen diesen scheitert daran, dass die Beschwerdeführer fordern, die Sache wegen Säumnis der Klägerin an der Schlichtungsverhandlung abzuschreiben, der Gegenstand der angefochtenen Verfügung jedoch die Sistierung des Schlichtungsverfahrens und nicht dessen Schicksal war. Das Bundesgericht könnte daher keinen Endentscheid fällen. Selbst die Klagebewilligung hätte es nicht erlaubt, Beschwerde zu führen, denn die Klagebewilligung stellt – abgesehen vom Spruch über die Kosten – keinen anfechtbaren Entscheid dar.
iusNet ErbR 21.02.2022

(Un-)Verbindlichkeit der Prozessabstandserklärung hinsichtlich des Erbteilungsprozesses

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht hat die vorinstanzliche Ansicht, gemäss welcher B einem zur Anfechtung berechtigenden Grundlagenirrtum unterlegen sei, verworfen und entschieden, dass B rechtswirksam den Prozessabstand erklärt habe. Der Entscheid ist im Ergebnis zwar vertretbar, überzeugt jedoch in der Begründung nicht vollends.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 30.08.2021

Versterben des Beklagten während hängigem Verfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Stirbt die beklagte Partei während des hängigen Verfahrens, so treten die nicht ausschlagenden Erben als einfache Streitgenossen in den hängigen Prozess ein. Der Parteiwechsel ist ohne Zustimmung der Parteien möglich, da er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Einem Vorgehen nur mehr gegen einzelne der einfachen Streitgenossen steht das materielle Recht nicht entgegen, doch liegt diesfalls wiederum ein Parteiwechsel vor, der mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift die Zustimmung aller Parteien voraussetzt.
iusNet ErbR 07.04.2021

Befugnis der Schlichtungsbehörde zur Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nach der Rechtsprechung kann die Schlichtungsbehörde nur bei offensichtlicher Unzuständigkeit einen Nichteintretensentscheid fällen. Keine Offensichtlichkeit liegt vor, wenn die Frage der Prozessvoraussetzungen nur nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand, den Anspruchsgrundlagen, der Vertragsnatur der Streitsache und aufwendigen Rechtsabklärungen beantwortet werden kann. Nicht zu prüfen hat die Schlichtungsbehörde dementsprechend i.d.R. die Frage der anderweitigen Rechtshängigkeit, da dies ohne Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand nicht möglich ist.
iusNet ErbR 18.01.2021