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Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

A., B., C., D. und E. einerseits und F. andererseits stehen sich in einem Erbteilungsstreit in Lausanne gegenüber. In einem parallelen Verfahren in Grossbritannien wurde F. zur Übernahme gewisser Kosten verurteilt. Sie zahlte diese innert der ihr angesetzten Frist nicht, hinterlegte den Betrag aber schliesslich. Vor diesem Hintergrund verlangen A., B., C., D. und E., F. sei zur Leistung von Sicherheit für die ihnen voraussichtlich im Schweizer Verfahren entstehenden Kosten zu verurteilen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

A. und B. liegen bezüglich des Nachlasses von C. im Streit. Mit Entscheid vom Januar 2020 beauftratge die Justice de Paix den Notar E. mit der Errichtung eines Inventars. Gegen diesen Entscheid erhob B., vertreten durch H., Berufung mit dem Antrag, es sei ein anderer Notar zu beauftragen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte A. das Gesuch, es sei ein Vertretungsverbot gegen H. wegen Interessenkonflikts auszusprechen. Das kantonale Gericht trat auf das Gesuch nicht ein. Dagegen erhob A. Beschwerde.
iusNet ErbR 04.06.2021

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Ein Erbe hatte zwar die Unterzeichnung des vom Willensvollstrecker ausgearbeiteten Teilungsplans verweigert, die ihm zugedachten Vermögenswerte jedoch entgegengenommen. In der Folge verlangte er, der Willensvollstrecker sei zur Beschaffung von Informationen über drei zum Nachlass gehörende Kunstwerke zu verpflichten. Diese seien von einer Galerie verkauft und der Erlös von einem Miterben unterschlagen worden. Das Bundesgericht äussert sich Abschluss des Erbgangs und zum Ende des Willensvollstreckermandats.
iusNet ErbR 17.05.2021

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Eine Mutter hatte in ihrem Testament festgestellt, dass die Erbansprüche von B.A., einem von drei Geschwistern, bereits vollständig abgegolten seien. B.A. erklärte sich mit dieser Feststellung u.a. gegenüber der Schlichtungsbehörde einverstanden und nahm am Schlichtungsverfahren (Erbteilungsklage) nicht teil. Vor der ersten Instanz gab er eine Prozessabstandserklärung ab. Weil im Erbteilungsprozess auch Ausgleichungsansprüche gegen ihn geltend macht wurden, verlangt B.A. die Feststellung der Nichtigkeit, eventualiter der Ungültigkeit der Erklärung.
iusNet ErbR 17.05.2021

Erbenvertretung bei fortgesetzter Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung bei fortgesetzter Erbengemeinschaft

Der 1998 verstorbene D. setzte mit letztwilliger Verfügung seine Ehefrau E., das gemeinsame Kind B. und die beiden nichtgemeinsamen Kinder A. und C. als Erben ein. 2004 schlossen die Erben einen partiellen Erbteilungsvertrag. Bezüglich diverser landwirtschaftlicher Grundstücke wurde die Erbengemeinschaft fortgesetzt. 2012 starb E. A. verlangte 2019 wegen anhaltenden Streits unter den Erben die Einsetzung eines Erbenvertreters.
iusNet ErbR 17.05.2021

Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses

Der Schweizer Staatsangehörige B. verstarb im März 2018 im Kanton Waadt. Die Schwester von B. macht geltend, dass B. zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der Register zwar formell in W. (Frankreich) wohnhaft gewesen, sein letzter tatsächlicher Wohnsitz sich aber in V. (VD) befunden habe, weshalb die Schweizer Behörden zuständig seien.
iusNet ErbR 17.05.2021

Rechtliche Würdigung eines handschriftlichen, datierten und unterzeichneten Vermerks «ungültig» auf einer Testamentskopie

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Rechtliche Würdigung eines handschriftlichen, datierten und unterzeichneten Vermerks «ungültig» auf einer Testamentskopie

Ein Erblasser setzte mit dem jüngsten Testament seine beiden Kinder auf den Pflichtteil und bestimmte einen Willensvollstrecker. Die ehemalige Lebensgefährtin des Erblassers verlangte gestützt auf ältere Verfügungen, mit denen der Erblasser ihr die durch die Pflichtteilssetzung der Kinder frei gewordene Quote zugewendet hatte, es sei festzulegen, dass sie als eingesetzte Erbin mit ¼ am Nachlass beteiligt sei.
iusNet ErbR 27.04.2021

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

A. ist die Ehefrau, C., F. und B. sind die Kinder von D. Nach dem Tod von D. 2001 wurde das landwirtschaftliche Gewerbe in seinem Nachlass F. zugeteilt. Diese übernahm den Hof und lebte mit A., B. und ihren beiden Neffen G. und H. auf dem Anwesen. Nachdem F. 2014 verstarb, verlangen sowohl der Bruder C. einerseits als auch die Mutter A. und die Schwester B. anderseits die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes.
iusNet ErbR 26.04.2021

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

- aktualisiert - 
Der Kanton Schaffhausen hatte den Vorbehalt in Art. 553 Abs. 3 ZGB genutzt, das bundeszivilrechtliche Inventar zu zivilrechtlichen Zwecken auszudehnen, um sich anlässlich der Teilung darauf stützen zu können. Dem kantonalrechtlichen amtlichen Inventar gemäss Art. 553 Abs. 3 ZGB kommt anders als dem Sicherungsinventar gemäss Art. 553 Abs. 1 ZGB im Lichte von Art. 5 Abs. 1 ZGB materiellrechtliche Wirkung zu. An seine vorbehaltlose Zustimmung zum kantonalrechtlichen amtlichen Inventar bleibt der Erbe gebunden. - Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen diesen Entscheid gut.
iusNet ErbR 26.04.2021

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