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Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Die Witwe F. hinterliess als einzige gesetzliche Erben ihre Söhne C. und B., die gemäss Erbvertrag zu gleichen Teilen erben sollten. B. erklärte, rund 50% seines Anteils auszuschlagen; der ausgeschlagene Teil falle seinen Kindern zu. Streitig ist, ob eine solche teilweise Ausschlagung zulässig ist.
iusNet ErbR 25.06.2021

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Der Erblasser hinterliess als gesetzliche und alleinige Erben seine drei Söhne. Testamentarisch setzte er zwei Söhne auf den Pflichtteil. Die verfügbare Quote wendete er dem dritten Sohn zu, den er auch als Willensvollstrecker einsetzte. In der Folge erhob einer der Söhne Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbenbescheinigung. Streitig ist u.a., ob die mit Einsprache bestrittene testamentarische Begünstigung der Ausstellung einer Erbenbescheinigung entgegensteht.
iusNet ErbR 21.06.2021

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

- aktualisiert - 
Der Kanton Schaffhausen hatte den Vorbehalt in Art. 553 Abs. 3 ZGB genutzt, das bundeszivilrechtliche Inventar zu zivilrechtlichen Zwecken auszudehnen, um sich anlässlich der Teilung darauf stützen zu können. Dem kantonalrechtlichen amtlichen Inventar gemäss Art. 553 Abs. 3 ZGB kommt anders als dem Sicherungsinventar gemäss Art. 553 Abs. 1 ZGB im Lichte von Art. 5 Abs. 1 ZGB materiellrechtliche Wirkung zu. An seine vorbehaltlose Zustimmung zum kantonalrechtlichen amtlichen Inventar bleibt der Erbe gebunden. - Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen diesen Entscheid gut.
iusNet ErbR 26.04.2021

Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses

Die Erbschaft von B. wurde von der einzigen nächsten gesetzlichen Erbin A. ausgeschlagen. Das Einzelgericht des Bezirksgerichts nahm die Ausschlagung zu Protokoll und stellte fest, dass dem zuständigen Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. In der Folge verlangte A. mit Eingabe an das Obergericht die von ihr vorab zu beziehenden Kosten für die Testamentseröffnung zurück.
iusNet ErbR 07.04.2021

Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage bestätigt

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage bestätigt

Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde S. richtete gegen die Erben eines kurz zuvor verstorbenen Mannes eine Forderung auf Rückerstattung von an den Verstorbenen und dessen vorverstorbene Ehefrau ausgerichteten Gemeindezuschüssen in Höhe von rund CHF 115 000 aus dessen Nachlass. Die Beschwerdeführer sind der Meinung, für die Rückerstattungspflicht von Gemeindezuschüssen fehle es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.
iusNet ErbR 07.04.2021

Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Schutzwürdiges Interesse der beschwerdeführenden Person

- aktualisiert - 
Unter welchen Voraussetzungen die gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB erforderliche Zustimmung zu einem Vergleich zu erteilen ist, wird vom Gesetz nicht näher geregelt. Aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach mit der Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 ZGB die Interessen des Kindes zu wahren sind, kann jedoch abgeleitet werden, dass die Zustimmung dann zu erteilen ist, wenn der Vergleich Ausdruck einer sorgfältigen Vermögensverwaltung ist und die Substanz des Vermögens erhalten und nicht gefährdet wird. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 16.03.2021

Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

In der Erbteilung zwischen fünf Geschwistern ist insbesondere die Zuweisung eines Grundstückes streitig, das im Miteigentum der Eltern gestanden hatte. Die zuerst verstorbene Mutter hatte diesbezüglich verfügt, es solle nach dem Tod ihres Ehemanns ins je hälftige Miteigentum der Töchter A. und B. übergehen. Der Ehemann ordnete später seinerseits i.S. einer Teilungsvorschrift an, dass seine Tochter B. das Grundstück erhalten solle.
iusNet ErbR 16.03.2021

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung nach Pfändung des Liquidationsanteils eines Miterben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung nach Pfändung des Liquidationsanteils eines Miterben

A. hinterliess als Erben D. und E. Der Erbanteil von D. wurde gepfändet. E. beantragte beim Betreibungsamt, es sei gestützt auf Art. 609 Abs. 1 ZGB beim Bezirksgericht Antrag zu stellen, dass das zuständige Notariat zur Mitwirkung an der Teilung eingesetzt werde. D. könne aufgrund des Pfandbeschlags der Teilung nicht mehr zustimmen. Das Bezirksgericht wies das Gesuch des Betreibungsamtes ab. Das Obergericht hat über die hiergegen erhobene Beschwerde zu entscheiden.
iusNet ErbR 16.03.2021

Vernehmlassung betreffend Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen künftig in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern

- aktualisiert - 
Statt des letzten Wohnsitzkantons des Erblassers soll künftig der Wohnsitzkanton der Erben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen zuständig sein und entsprechend ist auch der Antrag auf Rückerstattung durch den einzelnen Erben in seinem jeweiligen Wohnsitzkanton zu stellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, dass diese Änderung per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
iusNet ErbR 11.12.2019

(Erb-)Stiftung: Ausgewählte Fragen zur Entstehung und zur Rechtsfähigkeit

Kommentierung
Nachlassabwicklung

(Erb-)Stiftung: Ausgewählte Fragen zur Entstehung und zur Rechtsfähigkeit

Im Kanton Schwyz war im Jahr 2020 die Frage zu beantworten, ob eine (Erb-)Stiftung in Gründung Anspruch auf Ausstellung einer Erbbescheinigung hat. Der Anspruch wurde u.a. mangels Erb-, Partei- und Prozessfähigkeit der Stiftung in Gründung abgelehnt. Im Rahmen dieses Beitrags werden ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Entstehung und der Rechtsfähigkeit einer (Erb-)Stiftung besprochen.
Alexandra Geiger
iusNet ErbR 22.02.2021

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