Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob ein Willensvollstrecker den Verkauf von Nachlassliegenschaften auf eine Immobiliengesellschaft auslagern darf (Mäklervertrag). Ferner stellte sich die Frage, ob Willensvollstrecker den Mäklervertrag auch mit Gesellschaften eingehen dürfen, die ihnen nahestehen.
Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft
A. setzte die Stiftung A. mit Sitz in Deutschland als Alleinerbin ein. An der Wohnung X. in der Schweiz räumte sie zwei deutschen Freundinnen ein lebenslanges Wohnrecht ein. Das GIHA erteilte der Stiftung A. eine Erwerbsbewilligung nach BewG unter der Auflage, die Wohnung nach Enden des Wohnrechts innert zweier Jahre weiterzuverkaufen. Dagegen erhob das Bundesamt für Justiz Beschwerde.
Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft
Die Erbin A. focht mit Ungültigkeitsklage Testamente an, mit denen der Beklagten ein Barbetrag und das Recht, eine Nachlassliegenschaft mit Einschlag zu erwerben, als Vermächtnis zugewendet wurde. Nach Klagerückzug stellte das Gericht für die Berechnung der Kostenfolgen auf einen Streitwert ab, der sich aus der Summe des Verkehrswerts der Liegenschaft und dem Barvermächtnis zusammensetzte. Dagegen wehrt sich A.
Ein Erbe verlangte die Ausstellung einer Erbbescheinigung. Nachdem das Bezirksgericht festgestellt hatte, dass keine Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Eröffnung eingeliefert und keine Erbausschlagungserklärung abgegeben worden war, bescheinigte es, dass B. gemäss den Auszügen aus dem Zivilstandsregister einziger Erbe sei. Es verrechnete dafür eine Gebühr von CHF 6551. Dagegen wehrt sich A.
Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?
Eine serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Zürich verstarb in einem Spital in Belgrad. Nachdem ein Erbenruf ohne Ergebnis geblieben war, stellte das Bezirksgericht Zürich fest, dass als gesetzlicher Erbe der Kanton berufen sei. Auf Begehren des Kantons wurde die Nachlassliquidation angeordnet, wobei sich im Laufe des Verfahrens ergab, dass die Erblasserin in Serbien mehrere gesetzliche Erben hinterlassen hatte. Streitig ist, wer für die Kosten der Verfahren aufzukommen hat.
Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario
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Der Abschluss eines pactum de palmario (Erfolgsprämie) während laufenden Mandats verletzt Art. 12 lit. e BGFA. Auch bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars sind sämtliche Leistungen zu dokumentieren, da andernfalls die Angemessenheit des Honorars nicht überprüft werden kann. Ergibt die Gegenüberstellung von Zeitaufwand und eingefordertem Honorar einen Stundenansatz von CHF 910, ist die Schlussfolgerung, wonach das i.Z.m. mit der erbrechtlichen Angelegenheit ohne besondere Schwierigkeiten verrechnete Honorar krass übersetzt ist und damit ein Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA vorliegt, nicht zu beanstanden. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
Delegation des Verkaufs von Nachlassliegenschaften durch den Willensvollstrecker
Ein Willensvollstrecker schloss für den von der Erbengemeinschaft beschlossenen freihändigen Verkauf von Nachlassliegenschaften einen Mäklervertrag mit der Firma, in der er selbst als Verwaltungsrat mit Kollkektivunterschrift zu zweien amtete. Ein Erbe bestreitet die Gültigkeit des Vertrages. Die Delegation des Verkaufs der Liegenschaften sei unzulässig gewesen und es liege überdies ein verpöntes Insichgeschäft vor.
Eintragung im Grundbuch: Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel vs. Universalsukzession
Die Eheleute B. und C. waren Gesamteigentümer der Liegenschaft I. Gestützt auf den Todesschein und den Nachtrag zum Kaufvertrag (Ehegattengesellschaftsklausel) trug das Grundbuchamt nach dem Tod von B. die Ehefrau C. als Alleineigentümerin der Liegenschaft ein. Seit Dezember 2016 sind die Nachkommen von C. als Eigentümer eingetragen. Im März 2017 ersuchte der Sohn A. des Verstorbenen B. gestützt auf die Erbenbescheinigung um Eintragung der Erben des B. als Gesamteigentümer der Liegenschaft. Das Gesuch wurde abgewiesen. Dagegen erhob A. Beschwerde.
Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung
Das zuständige Bezirksgericht verweigerte die Protokollierung von Ausschlagungserklärungen der Erben wegen offenkundiger Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis. Die betroffenen Erben halten dagegen, die Überschuldung des Nachlasses sei offensichtlich. Die Ausschlagung sei daher zu vermuten und die Einhaltung der Dreimonatsfrist entbehrlich.