Eintragung im Grundbuch: Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel vs. Universalsukzession
Eintragung im Grundbuch: Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel vs. Universalsukzession
Eintragung im Grundbuch: Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel vs. Universalsukzession
Der Erblasser B. hinterliess als Erben seine vierte Ehefrau C. sowie vier Kinder, darunter A. Die Eheleuten B. und C. waren Gesamteigentümer der der käuflich erworbenen Liegenschaft I. Im Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag («Ehegattengesellschaftsklausel») hielten die Käufer B. und C. «als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft» fest, «[…],dass beim Tod eines Gesellschafters dessen Mitgliedschaft erlischt und sein Eigentum am Gesellschaftsvermögen dem überlebenden Gesellschafter aussergrundbuchlich anwächst. Die Gesellschaft wird ohne Liquidation aufgelöst. […].»
Gestützt auf den Todesschein und den Nachtrag zum Kaufvertrag trug das Grundbuchamt C. als Alleineigentümerin ein. Seit Dezember 2016 sind die Nachkommen von C. als Eigentümer eingetragen; es besteht eine Nutzniessung zugunsten von C. Im März 2017 ersuchte A. gestützt auf die Erbenbescheinigung um Eintragung der Erben des B. als Eigentümer der Liegenschaft I. Nachdem das Grundbuchamt die Eintragung verweigert hatte und die dagegen erhobene Beschwerde sowohl vom Department für Volkswirtschaft als auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen worden war, gelangt A. ans Bundesgericht. Er macht...
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