iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Suchergebnisse

Resultate für:

0

146 Resultat(e)

Auskunftsrechte bei Erbschaften

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die nur für die Dauer des Hauptverfahrens bzw. unter der Bedingung, dass ein Hauptverfahren eingeleitet wird, Bestand haben, stellen Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 BGG dar. Das gilt nicht nur dann, wenn der angefochtene Entscheid diese Art von vorsorglichen Massnahmen gewährt, sondern auch, wenn er diese verweigert. Da sie nicht erkannten, dass es sich bei der Abweisung des als vorsorgliche Massnahme beantragten Verbots gegen eine Bank, bestimmte Unterlagen zu vernichten, um einen Zwischenentscheid handelt, versäumten es die Beschwerdeführer, Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 93 BGG zu machen. Dies führte, da ein nicht wiedergutzumachender Nachteil auch nicht ohne Weiteres ersichtlich war, dazu, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de Justice nicht eintrat.
iusNet ErbR 21.07.2023

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Der Sohn der Erblasserin reichte beim Bezirksgericht ein Gesuch um Wiedererwägung des Testamentseröffnungsentscheids ein, mit dem auch den beiden eingesetzten Erben eine Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt worden war. Er machte im Wesentlichen geltend, das eröffnete Testament sei von der Erblasserin zurückgezogen und darauf vom zuständigen Notar nach dessen Rückkehr in sein Büro mit dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin vernichtet worden. Neben der im Rechtsmittelverfahren im Zentrum stehenden Frage der Anforderungen an den Widerruf eines Testaments im Rahmen der Testamentseröffnung beleuchtet der Beitrag die Möglichkeit der gültigen Vernichtung im Sinn von Art. 510 Abs. 1 ZGB durch einen Dritten sowie Fragen des rechtlichen Gehörs im Testamentseröffnungsverfahren und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Marius Brem
iusNet ErbR 18.12.2023

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Der in Marokko geborene Schweizer Staatsbürger A. verstarb 2021 im Kanton Genf. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau B. sowie zwei Töchter C. und D. Alle drei Erben erklärten, die Erbschaft in Marokko ohne Vorbehalt und Bedingungen auszuschlagen. Auf Antrag der Justice de Paix ordnete das Konkursgericht die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses an. Die Erben fordern mit Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde die Aufhebung des Konkurses, denn die Ausschlagungen beträfen nur die Güter des Erblassers in Marokko und die Justice de Paix hätte sie daher entweder als nichtig oder als nur auf die Güter in Marokko bezogen ansehen müssen.
iusNet ErbR 12.12.2023

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Die Eheleute F.V. und D.V. hatten mit Erbvertrag F.V., den Sohn C.V. sowie die Enkelin K. als Erben eingesetzt, wobei der Erbteil von F.V. mit einer Nacherbschaft zugunsten von C.V. und K. belastet war. Nach dem Tod von D.V. ordnete die Behörde ein Inventar über das Nachlassvermögen an. Nach dessen Abschluss verlangten C.V. und K. eine nicht bezifferte Änderung der Aufteilung der im Inventar aufgeführten Eigengüter, da ihnen das F.V. zugewiesene Eigengut zu hoch erschien, bzw. Informationen über die Herkunft von Geldern auf vier Bankkonten von F.V. sowie von F.V. zusammen mit D.V., um ggf. eine Berichtigung des Inventars verlangen zu können.
iusNet ErbR 23.11.2023

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Über den Nachlass H. wurden auf Gesuch der Tochter A. die Erbschaftsverwaltung und ein öffentliches Inventar angeordnet. A. legte gegen den Entscheid, mit dem die Justice de Paix das Inventar für geschlossen erklärte, Berufung ein. Sie macht geltend, das Inventar sei unvollständig - bedeutende Beträge seien von Miterben entwendet worden. Vorab war zu klären, ob die Berufung rechtzeitig erhoben wurde und, damit verbunden, ob die Zustellung an A.s angebliches Zustellungsdomizil als ordnungsgemässe Zustellung qualifziere.
iusNet ErbR 21.11.2023

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Mehr als ein Jahr nach dem Tod des belgischen (und eventuell auch griechischen) Staatsbürgers D.B. wurden dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn von A. darüber informiert, dass zwei Testamente existierten, mit denen A. zum Erben des gesamten Vermögens eingesetzt worden sei. In der Folge wurde auf Gesuch von A. über die zwei Immobilien in der Schweiz die Erbschaftsverwaltung angeordnet und im Grundbuch angemerkt. In Griechenland sind eine Erbschafts- und eine Ungültigkeitsklage hängig. Streitig ist, ob A.s Gesuch um Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch zu Recht abgewiesen wurde.
iusNet ErbR 07.11.2023

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau C ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten. Davon hätten sie erst jetzt erfahren.
iusNet ErbR 12.10.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusNet ErbR 22.09.2023

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach die Erblasserin C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. A. ersuchte um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und es sei vom Notar vernichtet worden. Das Bezirksgericht stellte in der Folge nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Das Obergericht hob diesen Entscheid wieder auf. Zu Recht?
iusNet ErbR 28.08.2023

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Pflichtteilserben wollten ihren materiellrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Verstorbenen ausüben, indem sie dem Streit zwischen der A. SA, einer Gesellschaft nach panamaischem Recht, die bei dieser Bank ein Konto besitzt, und der Bank als Nebenintervenienten beitreten. Sie machen geltend, das strittige Guthaben der A. SA gehöre in Tat und Wahrheit dem Erblasser, und sie hätten ein rechtliches Interesse daran, dass die Bank die Vermögenswerte nicht herausgebe.
iusNet ErbR 17.08.2023

Seiten