E. verstarb 2021 in einer Klinik in Genf. Als gesetzliche Erben hinterliess sie ihre Mutter C. sowie ihre Halbgeschwister D. und B. A., der Lebensgefährte von E., beantragte die Registrierung eines mit Ort und Datum versehenen, aber nicht unterzeichneten maschinengeschriebenen Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der gesamte Nachlass an ihn gehen sollte, als mündliches Testament. Nachdem die kantonalen Instanzen dies verweigerten, wendet sich A. mit Beschwerde an das Bundesgericht.