Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung
Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung
Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung
A. klagte gegen seine Schwester B. auf Teilung der väterlichen Erbschaft. Basierend auf einem Streitwert von CHF 690 000 forderte das Bezirksgericht von A. einen Gerichtskostenvorschuss von CHF 20 000. Das Gesuch von A. um unentgeltliche Rechtspflege wies das Bezirksgericht mit Beschluss vom 11. März 2020 ab. A. ersuchte daraufhin mit Eingabe vom 12. April 2021 darum, den Vorschuss in 10 monatlichen Raten bezahlen zu können. Das Bezirksgericht trat auf die Klage in der Folge nicht ein. Die gegen diesen Entscheid erhobene Berufung wies das Obergericht ab.
Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A. die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils; an seinem Antrag, den Kostenvorschuss in Raten zu leisten, hält er fest.
Gemäss Art. 98 ZPO kann das Gericht von der klagenden Partei einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen. Gerade, wenn kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht, liegt es nach der Rechtsprechung im Ermessen des Gerichts, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien Rücksicht zu nehmen. Das Gericht kann insbesondere (grosszügig) Gebrauch von der Möglichkeit eines (Teil-)Verzichts machen oder...
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