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Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

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Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

E. verstarb am 24. Januar 2010. Als Erben hinterliess er seine fünf Kinder A., B., C., D. und G. sowie seine Ehefrau F. Am 3. Februar 2021 wurde den Erben ein Ehevertrag von 1991, ein Erb- und Erbverzichtsvertrag von 1991 und ein Erbvertrag von 2003 eröffnet. 

Mit Schlichtungsgesuch vom 28. Januar 2011 und Klage vom 29. Februar 2012 beantragte D. zur Wiederherstellung seines Pflichtteils die Herabsetzung diverser lebzeitiger Zuwendungen an seine Geschwister A. (Darlehenserlass im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme), B. (Liegenschaft) und C. (Liegenschaft). In Gutheissung der Klage setzte das Bezirksgericht die Zuwendung an A. herab. Gegen dieses Urteil erhoben sowohl der Kläger als auch die Beklagten Berufung. Das Obergericht hiess die von D. erhobene Berufung und Anschlussberufung teilweise gut. Es setzte die Zuwendung an B. herab und verpflichtete diesen zur Zahlung des Betrags, um den der Pflichtteil von D. verletzt war. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragen A., B. und C. (Beschwerdeführer), die Herabsetzungsklage sei wegen Verjährung abzuweisen, eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung zurückzuweisen. 

Die...

iusNet ErbR 26.04.2022

 

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