Nachdem das Barvermächtnis nicht zur Auszahlung gelangt war, klagte die Begünstigte es ein, wobei sie nur eine der beiden Erbinnen ins Recht fasste. Die Kommentierung erläutert anhand des vor diesem Hintergrund gefällten Urteils das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben, einschliesslich der vom Bundesgericht offengelassenen Frage, ob die Erben auch für Sachlegate solidarisch haften.