Bei seinem Tod hinterliess K.B. eine Reihe von Erben, die sein Vermögen unter sich aufteilten. Die Willensvollstreckerin A.A. erhob Klage gegen die Erben. Sie ist der Meinung, dass der Erblasser ihr testamentarisch nicht nur die Rolle habe zukommen lassen wollen, seine Vermögenswerte in Deutschland und der Schweiz jenen Zwecken und Empfängern zuzuführen, die sie für richtig befand, sondern dass er ihr diese Vermögenswerte habe vermachen wollen.