H., deutsche Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in Deutschland, hinterliess u.a. ein Ferienhaus im Kanton GR. Nachdem das Amtsgericht in Freiburg/D den Antrag eines der Söhne auf Teilungsversteigerung mangels Zuständigkeit abgelehnt hatte, erhob dieser Klage beim Regionalgericht Maloja, zuletzt mit dem Antrag, es sei die öffentliche Versteigerung der Liegenschaft anzuordnen. Das Regionalgericht verneinte seine Zuständigkeit.