A., B., C., D. und E. einerseits und F. andererseits stehen sich in einem Erbteilungsstreit in Lausanne gegenüber. In einem parallelen Verfahren in Grossbritannien wurde F. zur Übernahme gewisser Kosten verurteilt. Sie zahlte diese innert der ihr angesetzten Frist nicht, hinterlegte den Betrag aber schliesslich. Vor diesem Hintergrund verlangen A., B., C., D. und E., F. sei zur Leistung von Sicherheit für die ihnen voraussichtlich im Schweizer Verfahren entstehenden Kosten zu verurteilen.