- aktualisiert -
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Zivilprozessordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die Vorlage des Bundesrates hat in den parlamentarischen Beratungen einige Änderungen erfahren. Diese betreffen u.a. die Prozesskostenliquidation, das Novenrecht, den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung sowie die Benutzung einer anderen Landessprache bzw. der englischen Sprache als Verfahrenssprache.