Vor Bundesgericht streitig war, ob die Berufungsinstanz auf das gegen ein Erbteilungsurteil von einem Erben ergriffene Rechtsmittel zu Recht nicht eingetreten war. Auf dem Prüfstand standen insbesondere der von der Berufungsinstanz erhobene Vorwurf, der Berufungskläger habe keine konkreten Anträge über die Art der Teilung erhoben, sowie die Frage, ob ein dem Erbteilungsurteil vorangegangener «Teilentscheid» noch mit dem Endentscheid angefochten werden konnte.