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Um seinen Anspruch auf Erbenstellung durchzusetzen, muss ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe ein zu seinen Gunsten lautendes Herabsetzungs- bzw. ggf. Ungültigkeitsurteil erwirken. Die Aktivlegitimation für die Herabsetzungklage setzt voraus, dass der Pflichtteilserbe den Pflichtteil nicht bereits dem Werte nach erhalten hat. Das Konzept des virtuellen Erben ermöglicht es, und darin liegt gemäss Obergericht seine zentrale Funktion, einen Nachkommen von der Erbenstellung und damit aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen. - Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nicht ein.