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Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

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Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

B. verstarb 2018, ohne Pflichtteilserben zu hinterlassen. Beim Bezirksgericht (Vorinstanz) wurden diverse Testamente eingereicht. Die mit einem früheren Testament vorgesehene Erbeinsetzung der B.-Stiftung hatte B. mit Testament aus dem Jahr 2017 wieder aufgehoben und stattdessen eine zu gründende gemeinnützige Stiftung als Alleinerbin und Rechtsanwalt A. als Willensvollstrecker eingesetzt. Mit Urteil vom Oktober 2018 stellte die Vorinstanz daher der zu errichtenden Stiftung unter Vorbehalt ihres Eintrags im Handelsregister die Ausstellung eines auf sie als Alleinerbin lautenden Erbscheins in Aussicht und hielt fest, dass A. das Mandat als Willensvollstrecker angenommen habe. Die B.-Stiftung – als aus einer früheren Verfügung Begünstigte – erhob in der Folge Einsprache gegen die Ausstellung des Erbscheins und beantragte die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung. Mit Verfügung vom November 2018 hielt die Vorinstanz fest, dass kein Erbschein ausgestellt werde, solange die Einsprache zu Recht bestehe, und ordnete die Erbschaftsverwaltung an, welche sie dem Notariat des Kreises C. übertrug. Gegen diese Verfügung erhob A. Berufung. Er beantragt u.a., die Erbschaftsverwaltung sei...

iusNet ErbR 17.01.2020

 

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