iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung > Bund > Nachlassabwicklung > Gesuch Um Revision Wegen Versehentlicher

Gesuch um Revision wegen versehentlicher Nichtberücksichtigung einer in den Akten liegenden erheblichen Tatsache

Gesuch um Revision wegen versehentlicher Nichtberücksichtigung einer in den Akten liegenden erheblichen Tatsache

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Gesuch um Revision wegen versehentlicher Nichtberücksichtigung einer in den Akten liegenden erheblichen Tatsache

Am 1.3.2019 reichten die Geschwister A. und C. beim Regionalgericht je eine «zivilrechtliche Auskunfts- und Informationsklage im Erbfall» gegen eine Bank und eine Versicherung ein. Vertreten wurden sie von C.s Ehemann D., der Arzt ist. Am 26.3.2019 stellte der Gerichtspräsident fest, dass die Klagen trotz neuerlicher Eingabe innerhalb der dafür gesetzten Nachfrist unverständlich geblieben seien und damit als nicht erfolgt gälten. Die Kläger verlangten eine Begründung dieser Verfügung und erklärten den Regionalgerichtspräsidenten gleichzeitig als befangen; dieses Schreiben vom 27.3.2019 wurde von D. im Namen von A. und C. unterzeichnet. Am 1.4.2019 beantragten A. und C., es sei der Ausstand des Gerichtspräsidenten für alle Erbangelegenheiten, die sie dem Gericht vorlegen würden, zu verfügen. Diese Eingabe unterzeichnete D. nur im Namen von C. Anfang April 2019 zogen A. und C. ihre Klagen zurück. Das Regionalgericht schrieb das Ausstandsgesuch in der Folge mangels Rechtschutzinteresses ab. Dagegen wehrte sich A. Sowohl das Obergericht als auch das Bundesgericht (Urteil 5A_475/2019) traten jedoch auf seine Beschwerde mangels rechtsgenüglicher Begründung nicht ein. Am 1.7.2019...

iusNet ErbR 23.12.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.