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Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusnet ErbR 28.08.2023

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

A.A. und B.A. sind die gesetzlichen Erben von C.A. Die B.A. ist zudem Willensvollstreckerin im Nachlass von C.A. Nachdem die Friedensrichterin als Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker das Begehren von A.A. um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin wegen fehlender Informationen abgewiesen hatte, erwog das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren, die Friedensrichterin sei nicht kompetent gewesen, über den Auskunftsanspruch von A.A. zu entscheiden und hätte aufgrund des unzulässigen Begehrens auch keine Abberufung aussprechen können. Sie hätte daher auf das Gesuch nicht eintreten dürfen. Zu Recht?
iusnet ErbR 17.08.2023

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Ein Erbe bewohnte während rund 4 Jahren eine Wohnung in einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft, in welcher er angeblich Tätigkeiten für eine der Erbengemeinschaft gehörende AG und die Erbengemeinschaft ausübte. Vor diesem Hintergrund hatte der Erbenvertreter zugestanden, dass die Miete für die Wohnung je zu 1/3 von der Erbengemeinschaft, der AG und dem Erben zu tragen sei. Da nicht nachgewiesen sei, ob und in welchem Umfang eine Nutzung durch die Erbengemeinschaft und die AG bestanden habe und zu bezahlen sei, belastete das Kantonsgericht in der Erbteilung dem Erben die gesamte Miete. Dagegen wehrt sich der Erbe.
iusnet ErbR 26.06.2023

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Die Erben erhoben Klage gegen die Willensvollstrecker und beantragten, diese seien zur Zahlung von rund CHF 2 Mio. zu verurteilen. Sie warfen den Willensvollstreckern vor, zu viel Honorar bezogen zu haben, und machten Schadenersatz aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Portfolios im Nachlass geltend. Streitig ist insbesondere, ob das kantonale Gericht, das nach der Rückweisung durch das Bundesgericht ein weiteres Gutachten angeordnet hatte, die Schadenersatzklage infolge Nichtleistung des Vorschusses hierfür abweisen durfte.
iusnet ErbR 26.05.2023

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

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Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Rechtsanwalt und Notar A. fungierte im Nachlass von E. als Willensvollstrecker. Als die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass angeordnet wurde, wurde ihm 2019 auch dieses Amt übertragen. Die Witwe von E. reichte 2021 bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Aufsichtsanzeige gegen A. ein. A. habe im Rahmen seines Mandats die Berufspflichten mehrfach und in schwerer Weise verletzt, insb. indem er während zwei Jahren mehrheitlich untätig geblieben sei. Streitig ist u.a. die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusnet ErbR 24.04.2023

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Ein Erbe machte bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Absetzung des Willensvollstreckers D. anhängig, das erstinstanzlich gutgeheissen wurde. Im daraufhin vom Willensvollstrecker angehobenen Beschwerdeverfahren liess sich ein anderer Erbe, A.A., auf der Seite von D. beiladen. Als zweite Beschwerdeinstanz setzte das Verwaltungsgericht den Willensvollstrecker mit sofortiger Wirkung ab. Die Kosten für das gesamte Verfahren auferlegte es je zur Hälfte D. und A.A. Diese Kostenverlegung ficht A.A. an.
iusnet ErbR 20.03.2023

Absetzung des Erbenvertreters: Die hohe Hürde der Ultima Ratio

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Nachlassverwaltung

Absetzung des Erbenvertreters: Die hohe Hürde der Ultima Ratio

Eine Erbin wirft dem Erbenvertreter eine Reihe von Pflichtverletzungen vor, darunter langes Untätigbleiben (insbesondere bezüglich der Verwaltung und des Unterhalts der Liegenschaften, in deren eine mehrfach eingebrochen wurde) und eine intransparente Informationspolitik. Die Nichterstellung des Inventars hatte zudem schon negative Folgen, indem sie zu einer Verzögerung des Erbteilungsprozesses führte und die Schadensmeldungen nach dem Einbruch in eine der Villen erschwerte. Auch im nun bereits zweiten Aufsichtsverfahren verlangt die Erbin die Absetzung des Erbenvertreters.
iusnet ErbR 20.02.2023

Verpflichtung des Willensvollstreckers zur Mandatsführung?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Verpflichtung des Willensvollstreckers zur Mandatsführung?

Über einen Nachlass war infolge Einsprache gegen die in Aussicht gestellte Erbbescheinigung die Erbschaftsverwaltung angeordnet und dem von der Erblasserin eingesetzten Willensvollstrecker übertragen worden. Mit Entscheid vom Februar 2022 nahm das Bezirksgericht davon Vormerk, dass der Willensvollstrecker sein Amt niedergelegt habe. Gegen diesen Entscheid erhob der eingesetzte Erbe A. Berufung mit dem Antrag, der mandatswiderrufende Willensvollstrecker sei zu verpflichten, das Willensvollstreckermandat zu vollziehen.
iusnet ErbR 31.01.2023

Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen

Die beiden Erbinnen warfen einem von zwei im Nachlass des Vaters bzw. Ehemanns eingesetzten Willensvollstreckern vor, mit der Abwicklung des Nachlasses nicht vorwärts gemacht und den Erben keinerlei Informationen gegeben zu haben. Zudem habe er sich zulasten des Nachlassvermögens zwei namhafte Beträge als Vorschuss auf sein Willensvollstreckerhonorar überweisen lassen, ohne die Erbinnen oder den Co-Willensvollstrecker darüber informiert zu haben. Streitig ist, ob diese Verfehlungen die Absetzung des Willensvollstreckers rechtfertigen.
iusnet ErbR 20.09.2022

Einsetzung eines Erbenvertreters – Verlegung der Prozesskosten

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Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Einsetzung eines Erbenvertreters – Verlegung der Prozesskosten

Die Einzelrichterin setzte auf Gesuch einer Erbin eine Spezialerbenvertreterin ein. Die Kosten auferlegte sie zu gleichen Teilen den vier nicht als Gesuchsteller auftretenden Miterben als unterliegenden Parteien. Dagegen wehren sich zwei von ihnen mit der Begründung, das Verfahren sei durch das Verhalten der anderen beiden Miterben ausgelöst worden; sie könnten nichts dafür, als Gegenparteien in dieses involviert worden zu sein.
iusnet ErbR 21.02.2022

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