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Verpflichtung des Willensvollstreckers zur Mandatsführung?

Verpflichtung des Willensvollstreckers zur Mandatsführung?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Verpflichtung des Willensvollstreckers zur Mandatsführung?

C. verstarb 2020. Sie hinterliess gesetzliche und eingesetzte Erben. Mit letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag hatte sie zudem M. als Willensvollstrecker eingesetzt. Mit Urteil vom 12. November 2021 eröffnete das Einzelgericht (Vorinstanz) den Beteiligten den Erbvertrag und stellte den gesetzlichen und eingesetzten Erben A. und L. die Ausstellung einer Erbbescheinigung in Aussicht. Dagegen erhob N. als gesetzlicher Erbe Einspruch. In der Folge ordnete die Vorinstanz Erbschaftsverwaltung an und übertrug diese dem Willensvollstrecker M. Im Januar 2022 legte M. sein Mandat als Willensvollstrecker unter Vorlage eines Arztzeugnisses nieder. Die Ersatzwillensvollstreckerin erklärte, das Mandat nicht anzunehmen. Mit Entscheid vom 18. Februar 2022 nahm die Vorinstanz davon Vormerk, dass 1) der Willensvollstrecker sein Mandat per sofort niedergelegt und 2) die Ersatzwillensvollstreckerin das Mandat nicht angenommen hatte. Die Dispositivziffern, wonach die weitere Erbteilung Sache der Erben sei und das Geschäft als erledigt abgeschrieben werde, zog die Vorinstanz und mit Verfügung vom 17. Mai 2022 in Wiedererwägung und übertrug die Erbschaftsverwaltung einem Notar. Gegen den...

iusNet ErbR 31.01.2023

 

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