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Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

K., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels L.L. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen die im Nachlass von K. angeordneten Sicherungsmassnahmen mit der Begründung, dass sich diese nicht auf Nachlassvermögenswerte bezögen. Namentlich könne das Palais N., an dem sie (A.) aufgrund ihrer Eigenschaft als Erbin des verstorbenen K. ein Nutzniessungsrecht und später ein Eigentumsrecht erwarb, nicht Teil des Nachlasses sein, da es im Zeitpunkt des Todes von K. noch im Eigentum des polnischen Fiskus gestanden habe.
iusNet ErbR 20.03.2023

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

A. reichte gegen die Erbschaft seines im Ausland wohnhaften und verstorbenen Bruders B. ein Arrestbegehren ein und verlangte die Verarrestierung von Vermögenswerten des Verstorbenen bei drei Banken in Zürich und in W. Gleichzeitig stellte A. ein Gesuch um Vollstreckbarerklärung eines «Lugano»-Urteils, mit welchem ein Rechtsstreit zwischen A. und B. noch zu Lebzeiten von B. entschieden worden war. Die kantonalen Instanzen wiesen das Arrestgesuch ab und traten auf das Gesuch um Vollstreckbarerklärung nicht ein. Zu Recht?
iusNet ErbR 16.01.2023

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

A. und B. liegen im Streit um ein Guthaben auf einem Konto, über das B. und die verstorbene Mutter von A. und B. je selbständig verfügen konnten. 50% des Guthabens wurden an A. überwiesen. Als A. seine Zustimmung zur Überweisung des Restguthabens an B. verweigerte, weil B. eine Erbverzichtserklärung abgegeben habe, liess B. Vermögenswerte von A. mit Arrest belegen, den er im Weg der Betreibung prosequierte. A. klagte gestützt auf Art. 85a SchKG auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung und beantragte als vorsorgliche Massnahme die vorläufige Einstellung der Betreibung. Letzteres bewilligte die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 25.11.2022

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

E. hinterliess als Erben A. und C. In seinem Nachlass befanden sich Aktien der G. SA, die die Erbengemeinschaft zum Preis von CHF 6 Mio. an die F. AG veräusserte. Der Nachlass von E. wurde anschliessend geteilt. 2018 erklärte A. mit Schreiben an die Rechtsnachfolgerin der G. AG sowie an C. den Aktienübertragungsvertrag wegen Willensmangels für hinfällig. Gleichentags stellte A. ein Schlichtungsgesuch und erhob nach gescheitertem Schlichtungsversuch eine Feststellung- und Bereicherungsklage, wobei sie angab, sowohl in eigenem Namen als auch für die Erbengemeinschaft zu handeln. Streitig ist, ob die Erklärung von A. die Vereinbarung ungültig werden liess.
iusNet ErbR 15.11.2022

Erbteilung: Begründungsanforderungen, doppelseitige Klage, Klageanerkennung, Ausgleichung und Bindungswirkung eines Erbvertrags

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Begründungsanforderungen, doppelseitige Klage, Klageanerkennung, Ausgleichung und Bindungswirkung eines Erbvertrags

Die Eheleute D.A. und E.A. hatten einen Erbvertrag geschlossen. Nach dem Tod von E.A. verfasste D.A. zudem ein Testament. Sie verstarb 2018. Als Erben hinterliess sie zwei Söhne sowie die beiden Kinder eines vorverstorbenen Sohnes, dessen Nachlass infolge Überschuldung und Ausschlagung konkursamtlich liquidiert worden war. Im Nachlass von D.A. wird namentlich um ein vormals im Eigentum der Eheleute stehendes Grundstück, die Natur und Ausgleichspflicht von lebzeitigen Geldübergaben an den vorverstorbenen Sohn und die Abänderung des Erbvertrags durch das Testament gestritten.
iusNet ErbR 04.10.2022

Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

C. hielt in seinem Testament fest, er hinterlasse als gesetzliche Erben voraussichtlich seine Nachkommen A., D. und B. Für denjenigen Teil, über den er frei verfügen könne, setze er seinen Neffen E. als Erben ein. Alle Genannten sollten je einen Viertel des Nachlasses erhalten. Das Zivilstandsamt teilte mit, C. habe zu Lebzeiten seine Pflicht zu Unterhaltsleistungen an Mutter und Kind jeweilen anerkannt, nicht aber seine Vaterschaft. A. und B. wehren sich vor Bundesgerichtgegen die Abweisung ihres Gesuchs um Eintragung des Kindesverhältnisses gestützt auf die geltend gemachte testamentarische Anerkennung.
iusNet ErbR 02.08.2022

Erbteilung: Versteigerung von Liegenschaften

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Versteigerung von Liegenschaften

Der 2006 verstorbene C. hinterliess als gesetzliche Erbinnen seine Töchter A. und B. Zum Nachlass gehören u.a. zwei Liegenschaften. Nachdem sich die Erbinnen im Erbteilungsverfahren nicht hatten einigen können, wie diese Liegenschaften zu teilen seien, die Erstellung eines Gutachtens gescheitert und die in der Folge den Erbinnen gesetzte Frist zu einem freihändigen Verkauf unbenutzt verstrichen war, ordnete das Gericht die öffentliche Versteigerung an. Dagegen wehrt sich A. Sie verlangt, es sei die Versteigerung unter den Erbinnen anzuordnen.
iusNet ErbR 19.07.2022

Vermächtnis eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vermächtnis eines landwirtschaftlichen Grundstücks

B. hat dem befreundeten, nicht verwandten Beschwerdeführer ein landwirtschaftliches Grundstück vermacht. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz den Erwerb des vermachten Grundstücks durch den Beschwerdeführer zu Recht der Bewilligungspflicht nach bäuerlichem Bodenrecht unterstellt hat.
iusNet ErbR 27.06.2022

Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Revision aufgrund nachträglichen Beibringens erheblicher Tatsachen oder Beweismittel?

- aktualisiert - 
Geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Rechtsmittelverfahren, so ist massgebend, ob aus Sicht einer vernünftigen Partei das Rechtsmittel hinreichend erfolgversprechend ist. Die Prognose ist vom Inhalt des angefochtenen Entscheides sowie davon abhängig, in welchen Punkten sowie mit welchen Rügen und Tatsachen sich die rechtssuchende Partei gegen diesen Entscheid wendet und ob diese Vorbringen zulässig sind. Die kantonalen Instanzen hatten die Erbunwürdigkeit des ausschlagenden Haupterben bejaht und diese auf dessen Ehefrau und Ersatzerbin übertragen. Mit ihren Vorbringen vermag die Ersatzerbin nicht gegen die vorinstanzliche Beurteilung, die Berufung sei aussichtslos, anzukommen. – Das Gesuch um Revision dieses Entscheids wird vom Bundesgericht abgewiesen.
iusNet ErbR 24.06.2022

Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Im Rahmen der Verwertung des gepfändeten Erbanteils von A. bezeichnete die zur Mitwirkung bei der Teilung zuständige Justice de Paix B. als Beistand für A. mit dem Auftrag, die Auflösung der Erbengemeinschaft herbeizuführen. Auf Anweisung der Justice de Paix unterzeichnete B. die Teilungsvereinbarung im Namen von A. In der Folge verlangte A. die Feststellung, dass die Teilungsvereinbarung ihn nicht binde, da B. aufgrund eines Interessenkonflikts in analoger Anwendung von Art. 403 ZGB keine Befugnisse als Beistand gehabt habe.
iusNet ErbR 18.05.2022

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