Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids
Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids
Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids
A.A.s Gesuch um sofortige Absetzung der Willensvollstreckerin B.A. wurde von der Friedensrichterin abgewiesen. Einer Beschwerde von A.A. an das Kantonsgericht war kein Erfolg beschieden. Das danach von A.A. angerufene Bundesgericht hob den Entscheid des Kantonsgerichts auf und wies die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen zurück an das Kantonsgericht (Urteil 5A_99/2023 vom 11. Juli 2023, iusNet ErbR 17.08.2023). Das Kantonsgericht hob in der Folge den erstinstanzlichen Entscheid auf und wies die Sache zu neuer Abklärung und neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen zurück an die Juge de Paix (Urteil vom 31. Oktober 2023). Gegen letzteren Entscheid erhob B.A. Beschwerde an das Bundesgericht.
Das Kantonsgericht hat die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen, damit dieses die Erbschaftsverwaltung anordne, einen Erbschaftsverwalter ernenne und die Beschwerdegegnerin von ihrer Aufgabe als Willensvollstreckerin entbinde. Daraus leitet B.A. ab, dass der Entscheid unmittelbar mit Beschwerde anfechtbar sei, da er präzise Anordnungen enthalte und der ersten Instanz, an die die Sache verwiesen werde, keinen...
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