Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
C. und I. sind die Kinder von J. und K, die 2008 bzw. 2013 verstarben. Nach dem Tod von J. ging das gesamte Vermögen an K. K. setzte C. auf den Pflichtteil und wendete die verfügbare Quote I. zu. Als Willensvollstrecker bestimmte sie A., den langjährigen Treuhänder der Familie (Beschuldigter).
Im Nachlass befinden sich u.a. drei Liegenschaften, deren Verwaltung I., der eine davon bewohnt, zu Lebzeiten des Vaters übernommen hatte. Die Eltern richteten I. jährlich CHF 54 000 aus, davon CHF 24 000 als Entschädigung für die Verwaltung und CHF 30 000 als Schenkung; zudem wohnt I. seit 2008 mietzinsfrei. Diese Regelung behielt A. trotz Kritik durch C. nach dem Ableben von K. bei, wobei er den Schenkungsanteil in Lohn umdeklarierte. Gegen A. wurde ein aufsichtsrechtliches Beschwerdeverfahren beim Regierungsstatthalteramt eingeleitet, das ans Obergericht weitergezogen wurde. A. legte das Willensvollstreckermandat nach Vorliegen der Rechtskraftbescheinigung des obergerichtlichen Entscheids in diesem Verfahren im Februar 2016 nieder.
2017 wurde A. mit Strafbefehl der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) schuldig erklärt. Das mit der Einsprache befasste...
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