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Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Im Rahmen einer partiellen Erbteilung wurde ein Grundstück zwischen den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Erben A., B., C. und D. (Kläger) und E. (Beklagter) zu einem Anrechnungs- und Übernahmewert von CHF 1 Mio. zu Gesamteigentum übertragen. Intern wurde der Beklagte zu 4/8 und die Kläger zu je 1/8 daran beteiligt. Bei der zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzenden Aufteilung sollte E. die Hausliegenschaft erhalten und die Kläger den noch abzuparzellierenden Hausumschwung, um darauf eine neue Überbauung zu realisieren. Die Abparzellierung sollte so erfolgen, dass entlang der ursprünglichen Hausfassade zur neuen Grundstückgrenze ein Abstand von ca. 3.5 m entsteht. Für Flächenunterschiede zwischen Hausliegenschaft und Baulandgrundstück sah der Vertrag einen Ausgleichspreis von CHF 622.30 pro Quadratmeter vor. Dieser Wert sollte auch für einen allfälligen Austritt/Verzicht eines Erben vor Realisierung der Überbauung gelten.

Weil sich die Parteien über die Aufteilung nicht einigen konnten, klagten A., B., C. und D. im Mai 2016 gegen E. auf Erbteilung. Die Vorinstanz hatte erwogen, dass dem Gericht im Erbteilungsprozess unter Beachtung der gesetzlichen...

iusNet ErbR 20.05.2020

 

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