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Gerichtliche Erbteilung

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist das Erbteilungsgericht an die gesetzlichen Regeln über die Losbildung und über die Zuweisung und den Verkauf von Erbschaftsgegenständen gebunden. Es kann Lose oder bestimmte Erbschaftsgegenstände nicht nach eigenem Ermessen bestimmten Erben zuweisen, wenn sich die Erben nicht einig sind und erblasserische Teilungsvorschriften fehlen. – Ein Verzicht bzw. Austritt aus der Gesamteigentümerschaft hat durch Willenserklärung des betreffenden Erben zu erfolgen und lässt sich mit der gerichtlichen Anordnung des Ausscheidens nicht gleichsetzen.
iusNet ErbR 20.05.2020