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Negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG oder Erbteilungsklage?

Negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG oder Erbteilungsklage?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG oder Erbteilungsklage?

A. verstarb 2011. Erben sind seine acht Kinder sowie zwei Enkelkinder als eingesetzte Erben. Auf Antrag eines Erben wurde für den Nachlass ein gesetzlicher Erbenvertreter gemäss Art. 602 Abs. 3 ZGB bestellt; dieses Amt wurde B. übertragen. Im Juni 2017 betrieb die Tochter Y. zusammen mit ihrem Ehemann den Nachlass für den Betrag von CHF 150 000. Als Forderungsgrund machten die Eheleute eine von A. unterzeichnete Schuldanerkennung geltend. Nachdem Rechtsvorschlag erhoben worden war, erteilte das Regionalgericht am 8.8.2017 provisorische Rechtsöffnung. Am 11.10.2017 reichten die übrigen Erben des A. beim Regionalgericht eine Klage gegen die Eheleute Y. ein mit den Begehren, es sei festzustellen, dass die Schuld von A. gegenüber den Eheleuten Y. nicht bestehe und die entsprechende Betreibung aufzuheben sei. Das Regionalgericht beurteilte die eingereichte Klage als negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG und trat auf selbige nicht ein, weil die Prozessführung in solchen Fällen allein dem Erbenvertreter obliege. Dagegen erhoben die Kläger Berufung; sie qualifizieren ihre Klage als Erbteilungsklage, die zu führen die Erben einzeln berechtigt seien....

iusNet ErbR 28.04.2020

 

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