Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?
Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?
Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?
Die Erblasserin E. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann G., ihre Mutter B. und ihre beiden Schwestern C. und D. Mit Urteil vom November 2018 eröffnete die Vorinstanz eine eigenhändige letztwillige Verfügung von E. vom Juli 2018. In vorläufiger Auslegung derselben kam es zum Schluss, dass einzig B., C. und D. erbberechtigt seien, und stellte diesen eine Erbbescheinigung in Aussicht. Gegen dieses Urteil erhob G. Berufung ans Obergericht. Er macht in erster Linie geltend, die Vorinstanz habe ihn zu Unrecht nicht als Erben angesehen und ihm keine Erbbescheinigung in Aussicht gestellt.
Bei der Testamentseröffnung gemäss Art. 557 f. ZGB werden alle Betroffenen über den Inhalt des Testamentes informiert. Das eröffnende Gericht hat die gesetzlichen und allenfalls eingesetzten Erben zu ermitteln und zu diesem Zweck ggf. letztwillige Verfügungen vorläufig und unpräjudiziell für ein ordentliches Gerichtsverfahren auszulegen. Massgebend ist in erster Linie der Wortlaut des Testaments. Das Obergericht ruft in Erinnerung, dass über die definitive Auslegung letztwilliger Verfügungen und damit auch die Frage, ob einer Person Erbenstellung zukommt, nicht die eröffnende Behörde...
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