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Vollständig übergangener Pflichtteilserbe

Anspruch der mit einer als Vermächtnis bezeichneten Vermögenszuwendung abgefundenen Pflichtteilserbin auf Ausstellung einer Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Um seinen Anspruch auf Erbenstellung durchzusetzen, muss ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe ein zu seinen Gunsten lautendes Herabsetzungs- bzw. ggf. Ungültigkeitsurteil erwirken. Die Aktivlegitimation für die Herabsetzungklage setzt voraus, dass der Pflichtteilserbe den Pflichtteil nicht bereits dem Werte nach erhalten hat. Das Konzept des virtuellen Erben ermöglicht es, und darin liegt gemäss Obergericht seine zentrale Funktion, einen Nachkommen von der Erbenstellung und damit aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen. - Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nicht ein.
iusNet ErbR 17.12.2019

Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Obergericht erinnert einmal mehr daran, dass ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe seine Erbenstellung erst mit einem zu seinen Gunsten lautenden Herabsetzungs- bzw. gegebenenfalls Ungültigkeitsurteil erlangt. Dass die Erblasserin es hätte genügen lassen wollen, dass der von ihr vom Erbrecht ausgeschlossene Ehemann zur Erlangung der Erbenstellung seinen dahingehenden Willen gegenüber dem Eröffnungsgericht äussert, kann aus ihrer letztwilligen Verfügung nicht abgeleitet werden.
iusNet ErbR 10.07.2019