Stufenklage in einem Erbteilungsstreit
Stufenklage in einem Erbteilungsstreit
Stufenklage in einem Erbteilungsstreit
Der 2014 verstorbene I. hinterliess als Erben seine Kinder A. und B. (Kläger) aus erster Ehe, die zweite Ehefrau J. (Beklagte 1) und deren von ihm adoptierten Sohn D. (Beklagter 2). Mit D. hatte I. im Jahr 2006 einen Erbverzichtsvertrag abgeschlossen, mit welchem D. auf sein gesetzliches Erbrecht einschliesslich Pflichtteil verzichtete. Im Juli 2016 reichten A. und B. je eine Klage gegen J. und D. ein. Sie bezeichneten diese ausdrücklich als Stufenklagen. Mit den Rechtsbegehren der ersten Stufe verlangten sie jeweils diverse Auskünfte von den Beklagten. Die Rechtsbegehren der zweiten Stufe erfolgten unter sechs bzw. zwölf Titeln (u.a. Erbteilung, Zurückerstattung ungerechtfertigter Bereicherung, Rückerstattung von Vermögenswerten und Aufrechnung von Bezügen). Die Klagebegründungen befassen sich nur mit der Stufe 1. Die Kläger beantragten, ihnen sei Frist zur Begründung der Klage gemäss Stufe 2 anzusetzen, sobald der auf Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB gestützte Auskunftsanspruch erfüllt bzw. dessen Nichtdurchsetzbarkeit gerichtlich festgestellt sei. Die Vorinstanz vereinigte die Verfahren in der Folge. Im Juli 2018 erging ihr Teilurteil. Es befasst sich nur mit den...
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