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Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

A., D. und G. sind Geschwister und stehen sich in zwei erbrechtlichen Verfahren betreffend den Nachlass des Vaters E. (gestorben 1984) bzw. den Nachlass der Mutter (gestorben 1988) gegenüber. Im vorliegenden Verfahren klagte A. 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses von E. 2011 verstarb G.; als Erben hinterliess er A. und D. Der in seinem Nachlass vom Bezirksgericht Höfe als Erbenvertreter bestellte C. nahm in der Folge anstelle von G.s Erben als neuer Beklagter 1 am Verfahren teil. Das Bezirksgericht befand D. mit Urteil vom 7.12.2017 für erbunwürdig. Es stellte u.a. den Nachlass von E. fest und wies den Erbenvertreter im Nachlass von E. an, die Teilung nach Massgabe eines bestimmten Schlüssels zu vollziehen. Gegen diesen Entscheid erhoben sowohl A. als auch D. Berufung. Das Obergericht befasst sich vorab mit der von A. aufgeworfenen Frage der Parteistellung des Erbenvertreters von G. und dem von D. erhobenen Einwand der Res iudicata.

A. moniert in ihrer Berufung vorab den Einbezug des Erbenvertreters C. in das Verfahren. Unter Berufung auf ein nicht amtlich publiziertes Urteil macht sie geltend, dem Erbenvertreter komme keine Parteistellung zu. Das Obergericht...

iusNet ErbR 25.02.2020

 

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