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Res iudicata

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der Erbenvertreter handelt in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich u.a. als Prozessstandschafter. Tritt er in Wahrung der ihm übertragenen Aufgaben in den Prozess ein, bedarf er keiner weiteren Legitimation; die behördliche Ernennung des Erbenvertreters ist für das Sachgericht vorbehältlich offensichtlicher Nichtigkeit bindend. – Die Bindungswirkung der Rechtskraft erstreckt sich bei einer Leistungsklage nur auf das zu- oder aberkannte subjektive Recht. In casu war vorfrageweise über einen behaupteten Irrtum, nicht aber über das Bestehen der Erbwürdigkeit zu entscheiden gewesen, weshalb bezüglich letzterer auch keine Bindungswirkung eintreten konnte.
iusNet ErbR 25.02.2020

Materielle Rechtskraft des in Revision zu ziehenden Urteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Revision zugänglich sind materiell rechtskräftige Entscheide, wobei materielle Rechtskraft die Massgeblichkeit eines formell rechtskräftigen Urteils in jedem späteren Verfahren unter denselben Parteien bedeutet. Sie setzt Identität der Parteien und des Streitgegenstands voraus und erstreckt sich nur auf das Sachurteil. Im Erbteilungsprozess wurde weder über die Gültigkeit der im Rahmen der Vollzugsanordnung berücksichtigten Abtretungserklärung zwischen einem Erben und seinem Rechtsanwalt geurteilt noch wären in einem diesbezüglichen Prozess die Parteien und der Streitgegenstand identisch mit jenen des Erbteilungsprozesses.
iusNet ErbR 17.02.2020