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Absetzung des Willensvollstreckers wegen mangelhafter Erfüllung der Pflicht zur Mitwirkung beim Inventar

Absetzung des Willensvollstreckers wegen mangelhafter Erfüllung der Pflicht zur Mitwirkung beim Inventar

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers wegen mangelhafter Erfüllung der Pflicht zur Mitwirkung beim Inventar

Der 2016 verstorbene C. hatte testamentarisch seinen Sohn D. als Alleinerben eingesetzt. Für den Fall, dass D. noch minderjähig sein sollte, präzisierte er, dass die Verwaltung der Gesamtheit der D. zufallenden Vermögenswerte der Mutter von D., B., entzogen sein sollte. Zum Willensvollstrecker ernannte C. seinen Vater A. Im April 2016 stellte die Friedensrichterin A. das entsprechende Willensvollstreckerzeugnis aus. Das angesichts der Minderjährigkeit des eingesetzten Erben erstellte Inventar wies einen Saldo von knapp zweitausend Franken aus. 

B. ersuchte im Herbst 2016 im Namen von D. um Absetzung von A. als Willensvollstrecker. Im Dezember 2016 legte A. dar, er habe Anstrengungen unternommen, den Verbleib von Geldbeträgen zu klären, die C. vom Vater von B. geliehen worden seien. Die Bank F. habe Auskünfte jedoch mangels Vorlage einer Erbenbescheinigung verweigert. Auch Nachfragen zu den Bewegungen auf dem Konto bei der Bank F., auf welches CHF 600 000 einbezahlt worden waren, seien erfolglos geblieben. Ein halbes Jahr später legte B. Dokumente vor, die belegten, dass A. noch zu Lebzeiten von C. mit dessen Vollmacht von eben diesem Konto Beträge von insgesamt mehreren...

iusNet ErbR 27.11.2019

 

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