Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde
Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde
Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde
B. verstarb 2023. Als gesetzliche Erben hinterliess sie eine Schwester sowie die Nachkommen eines vorverstorbenen Halbbruders. Mit Testament vom 4. Januar 2023 hatte die Erblasserin C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Ausserdem richtete B. diverse Legate aus und räumte ihrem Lebenspartner das Recht ein, gegen einen Mietzins von CHF 1000 in der gemeinsam bewohnten Liegenschaft bleiben zu können.
Mit Urteil vom 5. September 2023 eröffnete das Bezirksgericht das erwähnte Testament, verfügte, C. und D. werde unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen ein Erbschein ausgestellt, und hielt in Ziff. 3 des Dispositivs fest, dass die Erbteilung und Ausrichtung der Legate Sache der eingesetzten Erben sei. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung mit dem Antrag, Ziff. 3 sei dahingehend zu ändern, als dass davon Vormerk...
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