Miteigentum infolge Schenkung (Erbvorbezug) – einfache Gesellschaft?
Miteigentum infolge Schenkung (Erbvorbezug) – einfache Gesellschaft?
Miteigentum infolge Schenkung (Erbvorbezug) – einfache Gesellschaft?
B., A. und C. sind die Kinder von E. († 1995) und D. († 2012). Sie sind die einzigen Erben von D. Ihr Anteil an deren Nachlass beträgt je ein Drittel.
E. war Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Haus der Familie errichtet war. Dieses Haus besteht aus drei Wohnungen, die sich über drei Etagen verteilen, sowie u.a. einer Waschküche, zwei Kellern und einem Carnotzet im Untergeschoss. Die Wohnung im Erdgeschoss wurde von E. und D. bewohnt, B. war 1986 in die 5-Zimmer-Wohnung im 1. Stock gezogen und C. hatte 1991 die 3-Zimmer-Wohnung im 2. Stock bezogen. 1994 schenkte E. das Grundstück als Erbvorbezug seinen drei Kindern zu je einem Drittel. Der öffentlich beurkundete Vertrag sah die Bestellung einer lebenslangen Nutzniessung zugunsten von D. und E. vor. Gleichzeitig anerkannten B., A. und C., dass sie für die Hypothekarschuld gesamtschuldnerisch haften.
Nach dem Tod von D. kamen die Parteien überein, die Nutzung der Erdgeschosswohnung A. zu überlassen. Aufgrund von Streitigkeiten mit B. und C. beschloss A., die Wohnung nicht selbst zu beziehen, sondern sie für CHF 2100/Monat einem Dritten...
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