Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft
Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft
Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft
Die 2020 verstorbene A. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann D. sowie ihre Geschwister B. und E. Gemäss dem vom Bezirksgericht eröffneten Erbvertrag zwischen A. und D. ist D. für den nun eingetretenen Fall des Vorversterbens von A. als Vorerbe für den gesamten Nachlass mit Ausnahme eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft in F. eingesetzt; Erbe des hälftigen Miteigentumsanteils sollte B. sein.
Gemäss Vorschlag vom 28. September 2021 stellte das kantonale Steueramt in Aussicht, mit Bezug auf B., der als Vermächtnisnehmer bezeichnet wurde, eine steuerbare Erbschaft von CHF 1 386 525 zu veranlagen, woraus unter Berücksichtigung der interkantonalen Steuerausscheidung eine Erbschaftssteuer von CHF 145 000 resultierte. B. lehnte diesen Vorschlag ab. Am 9. März 2022 veranlagte das Steueramt B. gemäss Vorschlag, wobei B. neu als Erbe bezeichnet wurde. Nachdem einer Einsprache kein Erfolg beschieden war, erhebt B. Rekurs. Er beantragt insbesondere, vom Wert des hälftigen Miteigentumsanteils sei die darauf lastende Grundpfandschuld in Abzug zu bringen.
Gemäss § 3 ESchG/ZH (LS 632.1) unterliegen der...
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