Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung
Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung
Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung
Am 5. November 2018 liess sich C.A. im Hinblick auf einen Vorsorgeauftrag von ihrem Hausarzt die Urteilsfähigkeit attestieren. Drei Tage später errichtete sie eine eigenhändige letztwillige Verfügung, in der sie ihren langjährigen Partner als Alleinerben einsetzte. Rund einen Monat später heiratete sie B. Im Juni 2019 verstarb C.A.
Am 22. Juli 2020 klagte A.A., der Bruder von C.A., auf Ungültigerklärung der Ehe zwischen C.A. und B. Den abweisenden Entscheid des Bezirksgerichts focht A.A. mit Berufung an, wobei er im Berufungsverfahren eine am 30. April 2021 eröffnete letztwillige Verfügung von C.A. aus dem Jahr 2017 einreichte, in welcher ebenfalls B. als Alleinerbe eingesetzt war. Das Obergericht liess dieses Testament als echtes Novum zu, wies die Berufung aber mit Urteil vom November 2021 ab. Der Beschwerde an das Bundesgericht war ebenfalls kein Erfolg beschieden.
Mit Eingabe vom 9. Dezember 2020 erhob A.A. eine zweite Klage gegen B. mit dem Antrag, das Testament vom 8. November 2018 sei für ungültig zu erklären. Dies mit der Begründung, C.A. habe es im Zustand der Urteilsunfähigkeit oder mit einem mangelhaften Willen errichtet....
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