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Praktischer Nutzen

Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Nach der Rechtsprechung hat die gerichtliche Ungültigerklärung eines Testaments zur Folge, dass frühere gültige Verfügungen von Todes wegen, die durch das ungültige Testament aufgehoben wurden, wieder aufleben. Vorliegend hatte der Beschwerdeführer lediglich die jüngere Verfügung angefochten, nicht aber die ältere, die ihn ebenfalls von der Erbfolge ausschloss. Der Beschwerdeführer ist mangels schutzwürdigen Interesses nicht beschwerdeberechtigt, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintritt.
iusNet ErbR 27.02.2023

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der Umstand allein, dass der Kläger Einwohner der Stadt U. war, vermochte die Aktivlegitimation zur Klage auf Vollzug der mit dem Vermächtnis des Schlösslis an die Stadt U. verbundenen erblasserischen Auflage, dass das Schlössli ausschliesslich öffentlich zu nutzen sei, nicht zu begründen. Dafür hätte der Kläger eine spezifische Beziehungsnähe persönlicher, räumlicher oder sachlicher Natur zur Streitsache haben oder zumindest einen aktuellen oder potenziellen praktischen Nutzen aus dem Vollzug der Auflage ziehen können müssen. Die Motivation, gewissermassen stellvertretend die Interessen des Verstorbenen zu wahren und dafür zu sorgen, dass dessen Wille erfüllt wird, genügt dagegen für Private nicht.
iusNet ErbR 19.12.2022