Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation
Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation
Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation
Der 1949 verstorbene B. hatte der Stadt U. mit öffentlich beurkundetem Vertrag das Schlössli C. vermacht. Das Vermächtnis war mit der Verfügungsbeschränkung verbunden, dass das Gebäude samt Umgebung «auf immer und ausschliesslich öffentlichen Interessen dienstbar sein [soll], als Andenken an den Donator». 1995 gab die Stadt U. das bisher als Trachtenmuseum genutzte Schlössli im Baurecht ab. Seit 2017 ist die D. AG Baurechtsnehmerin. Diese richtete im Erdgeschoss und ersten Stock ein Café und ein Eventlokal ein. Im zweiten Stock befinden sich der Geschäftssitz der D. AG und Büroräumlichkeiten der E. AG (Treuhandbüro). 2018 verlangte A. mit Zivilklage gegen die Stadt U., die Stadt U. sei zu verpflichten, die Auflage gemäss Erbvertrag zu erfüllen, was namentlich die Nutzung als Geschäftssitz einer nicht gemeinnützigen juristischen Person und einen auf deren Rechnung geführten, gewinnorientierten Gastronomiebetrieb ausschliesse.
Das Bezirksgericht beschränkte das Verfahren zunächst auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit, der Aktivlegitimation von A. und der Verjährung der Auflage. Mit selbständig eröffnetem Zwischenentscheid bejahte es seine Zuständigkeit wie auch...
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