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Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Der Entwurf zur Revision des Erbrechts (Botschaft vom 29.08.2018) sieht eine Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbteils und die Abschaffung der Pflichtteile der Eltern vor. Mit der grösseren Verfügungsfreiheit des Erblassers ist auch ein erster Schritt in Richtung Erleichterung der Übertragung von Familienunternehmen getan. Nun schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen vor. Die Vernehmlassung wurde am 10.04.2019 eröffnet.

Der Erläuternde Bericht geht davon aus, dass jährlich bei ca. 3 400 Unternehmen finanzielle Probleme bei der Nachfolgeregelung durch erbrechtliche Vorschriften auftreten können, wovon das Äquivalent von ca. 48 000 Vollzeitstellen bzw. ca. 1.4% aller Beschäftigten in marktwirtschaftlichen Unternehmen betroffen sind. Ziel der Vereinfachung der Unternehmensnachfolge und zugleich Rechtfertigung für die nötigen Massnahmen, die zulasten der übrigen Pflichtteilserben gehen, ist die Wahrung des Interesses der Allgemeinheit am Fortbestand der Unternehmen und an der Erhaltung der Arbeitsplätze.

Der Vorentwurf enthält vier zentrale Massnahmen. Anwendbar sind die Bestimmungen gemäss Art...

iusNet ErbR 06.05.2019

 

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