Der Bundesart will die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der vorgelegte Vorentwurf sieht dazu vier zentrale Massnahmen vor: das Recht eines Erben, die integrale Zuweisung eines Unternehmens zu verlangen, das Recht, die Stundung von Ausgleichsverpflichtungen zu verlangen, neue Regeln für die Bewertung des übertragenen Unternehmens und einen besseren Schutz von Pflichtteilserben.