iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wer sich im ergänzungsleistungsrechtlichen Verfahren erstmals auf die Ungültigkeit einer Ausschlagung beriefe, um einen Anspruch auf Erbschaftsaktiven zu begründen, nachdem er sich unter Berufung auf dieselbe Ausschlagung der Haftung für die Erbschaftspassiven entzogen hat, verhielte sich rechtsmissbräuchlich. Entsprechend kann auch das Urteil des Versicherungsgerichts nicht geschützt werden, mit dem die Ausschlagung zufolge Einmischung für ungültig und die Ausschlagende für die Zwecke der Ergänzungsleistungen als Erbin erklärt wurde.
iusNet ErbR 14.01.2022

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Zweck der Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Soweit die Rückforderung in Anwendung der längeren strafrechtlichen Frist fünf Jahre übersteigt, stellt sie nicht etwa eine Strafsanktion dar, die höchstpersönlicher Natur ist, sondern es soll auch hier dem Legalitätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden, wobei aufgrund der deliktischen Verletzung die Wohltat der Verwirkung später eintritt. Die strafrechtliche Frist dient zudem der Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften. Sie ist daher auch gegenüber den Erben des Empfängers der unrechtmässigen Leistungen anwendbar.
iusNet ErbR 24.08.2021

Verletzung des Pflichtteils durch ehegüterrechtliche Begünstigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes können gemeinsame Kinder die Herabsetzung der übergesetzlichen Vorschlagszuweisung nicht verlangen. Der Rechtsbehelf der Herabsetzung steht den gemeinsamen Nachkommen nur offen, soweit überhaupt ein Nachlass vorhanden ist, was nicht der Fall ist, wenn der Verstorbene über kein Eigengut verfügte und auf der Grundlage eines Ehevertrags eine volle Vorschlagszuweisung erfolgte. Auch der indirekte Schutz der gemeinsamen Nachkommen via von einem Teil der Lehre vertretener Pflichtteilsberechnung unter Einschluss der ehevertraglichen Begünstigung kann diesfalls nicht greifen.
iusNet ErbR 24.09.2020

Aufrechnung von Einkünften, auf deren Realisierung aus Unwissenheit verzichtet wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Verzichtshandlung, die ggf. eine Aufrechnung bei der Bestimmung des Anspruchs auf EL nach sich zieht, liegt auch dann vor, wenn der Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts aus Unwissenheit erfolgte, die Realisierung der entsprechenden Einkünfte aber objektiv möglich gewesen wäre. Insbesondere von Versicherten, bei denen sich das von den EL abgedeckte Risiko bereits verwirklicht hat, ist schon aufgrund der allgemeinen Schadenminderungspflicht zu erwarten, dass sie sämtliche Einkunftsmöglichkeiten ausschöpfen.
iusNet ErbR 24.09.2020

Verzicht mit Folgen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen werden nicht nur die tatsächlichen Vermögenswerte berücksichtigt, sondern auch solche, auf die verzichtet worden ist. Ein solcher Verzicht liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vermögenswert verschenkt wurde, also auch bei einer unentgeltlichen lebzeitigen Übertragung im Rahmen eines Erbvorbezugs. Bei einem Erbvorbezug wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, weshalb bei der EL-Anspruchsberechnung keine entsprechende Steuerschuld berücksichtigt werden kann.
iusNet ErbR 27.11.2019