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Aufrechnung von Einkünften, auf deren Realisierung aus Unwissenheit verzichtet wurde

Aufrechnung von Einkünften, auf deren Realisierung aus Unwissenheit verzichtet wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Aufrechnung von Einkünften, auf deren Realisierung aus Unwissenheit verzichtet wurde

A. bezog seit 1998 mit Unterbrüchen Ergänzungsleistungen (EL). Im März 2008 erneuerte sie die Anmeldung und gab dabei an, 2003 eine Erbschaft angetreten zu haben. In der Folge ermittelte das Amt für Sozialbeiträge (Beschwerdegegnerin) den Anspruch auf EL rückwirkend ab 1.12.2003 neu. Dabei rechnete es einen Vermögensverzicht in Höhe von CHF 410 000 auf (ab 2004 jeweils pro Jahr reduziert um CHF 10 000, Art. 17a ELV). Dies führte zu einer rückwirkenden Verneinung des Anspruchs und die Beschwerdegegnerin verfügte eine Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen. Diese Verfügungen wurden auf Einsprache hin geschützt; auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Sozialversicherungsgericht wegen Verspätung nicht ein. 

2019 meldete sich A. erneut zum Bezug von EL an. Die Beschwerdegegnerin prüfte den Anspruch von A. auf EL ab dem 1.7.2019 und lehnte diesen mit Verfügung vom 17.9.2019 infolge Einnahmenüberschusses ab. Nachdem der Einsprache wiederum kein Erfolg beschieden war, erhebt A. Beschwerde an das Sozialversicherungsgericht. Dieses weist die Beschwerde ab:

Umstritten ist die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene...

iusNet ErbR 24.09.2020

 

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