Nachdem es in vorläufiger Auslegung des Testaments zum Schluss gekommen war, dass der 2023 verstorbene Erblasser C. den B. als Alleinerben habe einsetzen wollen, entschied das Bezirksgericht, dass die Regelung des Nachlasses B. überlassen werde. Gegen diesen Entscheid erhob die gesetzliche Erbin A. Berufung beim Obergericht. A. bestreitet zum einen die vorläufige Auslegung des Bezirksgerichts, zum anderen sei es ihrer Meinung nach unzulässig, die Erbschaft dem eingesetzten Erben zu überlassen, und zwar selbst dann, wenn dieser gemäss letztwilliger Verfügung Alleinerbe sei.