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Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Nachdem es in vorläufiger Auslegung des Testaments zum Schluss gekommen war, dass der 2023 verstorbene Erblasser C. den B. als Alleinerben habe einsetzen wollen, entschied das Bezirksgericht, dass die Regelung des Nachlasses B. überlassen werde. Gegen diesen Entscheid erhob die gesetzliche Erbin A. Berufung beim Obergericht. A. bestreitet zum einen die vorläufige Auslegung des Bezirksgerichts, zum anderen sei es ihrer Meinung nach unzulässig, die Erbschaft dem eingesetzten Erben zu überlassen, und zwar selbst dann, wenn dieser gemäss letztwilliger Verfügung Alleinerbe sei.
iusNet ErbR 12.12.2024

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Mit Aufsichtsbeschwerde ersuchten die Söhne A. und B. des verstorbenen D. um sofortige Absetzung ihres Onkels C. als Willensvollstrecker. Sie werfen C. vor, er habe durch den Verkauf von Aktien im Nachlass an sich selbst seine Kompetenzen überschritten. Zudem habe er seine Pflichten verletzt, indem er sie entgegen der testamentarisch festgelegten Verpflichtung vor dem Verkauf nicht angehört habe. Aufgrund dieser und weiterer Handlungen sei auch das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Das Kantonsgericht hob die erstinstanzlich verfügte Absetzung von C. auf mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Bundesrat legt Botschaft zum 1. Teil der Erbrechtsrevision vor und fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung

Ständerat stimmt Erbrechtsrevision zu

- aktualisiert - 
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
iusNet ER 24.10.2018

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
iusNet ErbR 06.05.2019

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) schickt ihren Vorentwurf zur Pa.Iv. Luginbühl zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz in die Vernehmlassung. Aus der Sicht von (zukünftigen) Erben von Bedeutung ist insbesondere die vorgesehene steuerliche Privilegierung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen aus dem Nachlass.
iusNet ErbR 11.12.2019

Vernehmlassung betreffend Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen künftig in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern

- aktualisiert - 
Statt des letzten Wohnsitzkantons des Erblassers soll künftig der Wohnsitzkanton der Erben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen zuständig sein und entsprechend ist auch der Antrag auf Rückerstattung durch den einzelnen Erben in seinem jeweiligen Wohnsitzkanton zu stellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, dass diese Änderung per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
iusNet ErbR 11.12.2019

Revision der ZPO: Der Zugang zu den Gerichten soll erleichtert werden

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen

Änderung der ZPO wird per 1. Januar 2025 in Kraft treten

- aktualisiert - 
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Zivilprozessordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die Vorlage des Bundesrates hat in den parlamentarischen Beratungen einige Änderungen erfahren. Diese betreffen u.a. die Prozesskostenliquidation, das Novenrecht, den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung sowie die Benutzung einer anderen Landessprache bzw. der englischen Sprache als Verfahrenssprache.
iusNet ErbR 23.03.2020

IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht

Neue Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle – Parlament verschabschiedet IPRG-Revision

- aktualisiert - 
An seiner Sitzung vom 13. März 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf für eine Revision des internationalen Erbrechts. Hauptziel der Revision ist eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86–96) mit der Europäischen Erbrechtsverordnung. Das Parlament hat nun die Revision in der Schlussabstimmung vom 22. Dezember 2023 beschlossen. Dieser Beitrag erläutert kurz, welche Änderungen die Referendumsvorlage im Vergleich zum Entwurf erfahren hat.
iusNet ErbR 30.06.2020

Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch Losverfahren (Justiz-Initiative): Botschaft und Entwurf

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen

Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch Losverfahren (Justiz-Initiative): Botschaft und Entwurf

Nach dem Willen der Initianten der Justiz-Initiative sollen Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Losverfahren bestimmt werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Zwar seien die einzelnen Anliegen der Initianten nachvollziehbar, die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch nicht geeignet, das Ziel zu erreichen. Das Losprinzip stelle einen Fremdkörper im Schweizer System dar und schwäche die demokratische Legitimation der Richter. Anlässlich seiner Sitzung vom 19. August 2020 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet.
iusNet ErbR 16.10.2020

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