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Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

A. und B. sind die Söhne des verstorbenen D. Gemäss der öffentlichen letztwilliger Verfügung vom 14. März 2016 und Zusatz dazu vom 15. März 2017 gelangen A. und B. zur alleinigen Erbfolge. Als Willensvollstrecker setzte D. seinen Bruder C. ein. In der letztwilligen Verfügung vom 14. März 2016 hielt der D. fest, dass bestimmte Vermögenswerte zu verkaufen oder zu liquidieren seien. Ferner verfügte er in Ziff. 9 des Zusatzes, dass der Willensvollstrecker die Söhne im Rahmen der Abwicklung stets anzuhören habe. Vorbehalten blieben nur Dringlichkeit oder Fälle eines ausdrücklichen Verzichts der Söhne auf dieses Recht. In Ziff. 15 bezog sich der Erblasser auf die G. AG, die ihm zu 53% und C. zu 47% gehöre, wobei er ausdrücklich seine Zustimmung dazu gab, dass C. «auch als Willensvollstrecker meinen Anteil zu einem Preis nach Zeitwert im Anschluss an eine Fair Value Bewertung selber übernehmen kann», was insbesondere für den Fall gelte, dass C. für das Stadion und/oder den Fussballclub G. eine Lösung für ein langfristig erfolgreiches Fortkommen sichern könne. Bei der Bewertung sei diesfalls auch das zukünftige Engagement von C. angemessen zu...

iusnet ErbR 19.12.2024

 

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