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Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Die deutsche Staatsangehörige C. hatte mit zwei Erbverträgen von 1993 ihre Nichte B. als Alleinerbin eingesetzt. Mit Testament von 2018, das ausdrücklich auf den Nachlass in Spanien beschränkt war, setzte C. ihre Nichte A. als «Universalerbin» ein und hob sämtliche diesbezüglichen früheren Verfügungen auf. Das Bezirksgericht stellte B. eine Erbbescheinigung aus, die B. als Alleinerbin auswies. Das Gesuch von A., ihr sei eine Erbbescheinigung auszustellen, welche sie als Alleinerbin der Güter in Spanien ausweise, wies das Bezirksgericht mit der Begründung ab, die Erbenstellung von A. sei unsicher, womit es A. an der Aktivlegitimation mangle. Dagegen erhob A. Berufung.
iusNet ErbR 05.02.2024

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusNet ErbR 06.02.2024

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. In der Folge wurde das Nachlassinventar erstellt und der Nettonachlass mit rund CHF 900 000 bewertet. Nachdem das Inventar von den Erben unterzeichnet worden war, stellte die Gemeinde den Erben eine Erbbescheinigung aus. In der Folge erklärte die Gemeinde den Nachlass für geschlossen, wobei sie dem Schreiben eine Rechnung beilegte. Auf den Erbschein entfielen über CHF 800. Dagegen wehren sich die Erben. Sie hätten die Ausstellung des Erbscheins nicht beantragt und die Kosten seien jedenfalls übersetzt.
iusNet ErbR 15.02.2024

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

B., Staatsbürgerin von C., verstarb mit letztem Wohnsitz in C. Ihr Ehemann A. ersuchte im Zusammenhang mit einer Wohnung um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Das Bezirksgericht verneinte seine Zuständigkeit mit der Begründung, dass die von A. eingereichte Korrespondenz mit Anwälten in C. nicht die Qualität eines Affidavits oder eines Gutachtens aufweise und daher nicht geeignet sei, den Nachweis zu erbringen, dass die Behörden in C. sich nicht mit dem Nachlass in der Schweiz befassen würden; ebenso habe A. nicht nachgewiesen, dass er bei den Behörden in C. einen Antrag gestellt habe und diese trotzdem untätig geblieben seien. Zu Recht?
iusNet ErbR 15.02.2024

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

A. und B.B. sind die Kinder und Erben von D.B. und E.B. Im Nachlass befinden sich namentlich zwei Aktiengesellschaften. Die Mutter hatte ihre beiden 50%-Anteile an diesen Gesellschaften A. geschenkt. Der Rest der Aktien befindet sich ungeteilt im Nachlass. Im Verlaufe des Erbstreits zwischen A. und B.B. ordneten die kantonalen Behörden eine Sperrung der Hälfte der Einkünfte der Gesellschaften an und setzten C. als Spezialerbenvertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Aktien im Nachlass ein. Eine Aufsichtsbeschwerde von B.B. gegen C. wurde erstinstanzlich abgewiesen. Im Rechtsmittelverfahren wurden C. Weisungen erteilt. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 26.02.2024

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Eine Erbin wehrte sich jahrelang gegen die Untätigkeit eines Notars, der als Erbenvertreter den Nachlass der Familie verwaltete. Nachdem einem ersten Aufsichtsverfahren bis vor Bundesgericht kein Erfolg beschieden war, machte sie im Juni 2021 eine zweite Aufsichtsbeschwerde anhängig und erstattete im Oktober 2021 Notar Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Obergericht verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung mit der Begründung, bei den im Aufsichtsverfahren festgestellten Pflichtverletzungen sei von fahrlässigen Versäumnissen auszugehen, weshalb sich mangels Erfüllung des subjektiven Tatbestandselements des Vorsatzes kein ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten herleiten lasse. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.02.2024

Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen

In zwei Entscheiden äussert sich das Obergericht ZH zur Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testaments­eröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen. Im ersten Fall machte die Berufungsklägerin geltend, sie sei von der Erblasserin unter Verwendung des Worts «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt worden. Im zweiten Fall machte der Willensvollstrecker geltend, der vorverstorbene Ehemann habe die Erblasserin als Vorerbin des den Pflichtteil seiner Kinder übersteigenden Anteils eingesetzt und seine Kinder G. und H. aus erster Ehe als Nacherben der die Pflichtteile übersteigenden Erbschaft, weshalb nicht nur der Tochter der Erblasserin, sondern auch G. und H. ein Erbschein hätte in Aussicht gestellt werden sollen.
iusNet ErbR 20.03.2024

Eröffnung eines Testamentsentwurfs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Eröffnung eines Testamentsentwurfs

E. hatte dem Notariat den Auftrag erteilt, einen Testamentsentwurf zu erstellen. Dieser hielt u.a. fest, dass E. verwitwet sei, E.s Sohn L. ohne Nachkommen vorverstorben sei und zur Tochter A. seit Jahren kein Kontakt mehr bestehe. Ferner sah er die Einsetzung von Herrn D. und Frau C. als Erben zu je 50% vor. E. verstarb, bevor er das Testament abschreiben bzw. eine öffentliche letztwillige Verfügung errichten lassen konnte. Der Einzelrichter eröffnete den Entwurf und stellte D. und C. einen Erbschein in Aussicht. A. ist der Meinung, sie als gesetzliche Erbin einzusetzen.
iusNet ErbR 20.03.2024

Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

C reichte gegen ihre Miterben A, E und F Klage auf Teilung des Nachlasses ihrer Eltern G und H mit verschiedenen Rechtsbegehren ein. A machte in der Klageantwort einen eigenen Teilungsanspruch geltend, in dessen Rahmen sie Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche in Bezug auf zusätzliche Aktiva erhob, wodurch sich die Berechnungsmasse erheblich erhöhte. Streitig ist, ob diese Rechtsbegehren das Gericht berechtigten, einen zusätzlichen Kostenvorschuss von A zu fordern.
iusNet ErbR 28.03.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids

A.A. hatte um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin ersucht. Nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts wies das Kantonsgericht die Sache an die erste Instanz zurück, damit diese die Erbschaftsverwaltung anordne, einen Erbschaftsverwalter ernenne und B.A. von ihrer Aufgabe als Willensvollstreckerin entbinde. Daraus leitete B.A. ab, dass der Entscheid unmittelbar mit Beschwerde anfechtbar sei.
iusNet ErbR 12.04.2024

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