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Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

BGE 145 III 1 beschäftigt sich mit der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen. Es geht um die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Bestimmung des Werts der Zuwendung abzustellen ist. Das Bundesgericht äusserte sich zur Qualifikation der Einräumung einer Dienstbarkeit als Entgelt und fragte sich, ob aufgrund einer erheblichen Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung auf das Vorliegen eines Zuwendungswillen geschlossen werden darf.
Sebastian Rieger
iusNet ErbR 26.08.2019

Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses

Das Obergericht war zum Schluss gekommen, es könne nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht zerstörte Testament, in welchem er sämtliche frühere Verfügungen von Todes wegen widerrufen hatte, mit Testierwillen erstellt hatte. Ein Wideraufleben des noch vorhandenen älteren Testaments – und damit die Ausrichtung eines Millionenvermächtnisses – lehnte es in Ermangelung eines (formgültig) geäusserten animus revivendi ab. Diesen Entscheid ficht die Begünstigte vor Bundesgericht an.
iusNet ErbR 26.07.2019

Stufenklage in einem Erbteilungsstreit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Stufenklage in einem Erbteilungsstreit

Zwei Erben reichten gegen die beiden anderen Erben eine von Ihnen ausdrücklich als Stufenklage bezeichnete Klage ein. Mit den Rechtsbegehren der ersten Stufe verlangten sie diverse Auskünfte von den Beklagten, wobei sie den Antrag stellten, zur Begründung der Klage der Stufe 2 sei Ihnen Frist anzusetzen, sobald der Auskunftsanspruch erfüllt bzw. dessen Nichtdurchsetzbarkeit festgestellt sei. Das Obergericht äussert sich zur Stufenklage und zum Umfang des Auskunftsanspruchs.
iusNet ErbR 24.06.2019

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

- aktualisiert - 
Das Obergericht gelangt anhand der erhobenen Beweise zur Überzeugung, dass nicht ernsthaft angezweifelt werden könne, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht vernichtete jüngere Testament mit Testierwillen errichtet habe. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 27.05.2019

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

- aktualisiert - 
Der Erblasser hatte mit dem von seinem Sohn überwiesenen Kaufpreis für zwei Liegenschaften Schulden der früher von ihm, zu diesem Zeitpunkt aber von seinem Sohn allein geführten Firma beglichen. Für die Antwort auf die Frage, ob die Liegenschaftsübertragung damit als ausgleichungs-, ev. herabsetzungspflichtige gemischte Schenkung zu qualifizieren ist, braucht gemäss Kantonsgericht nicht abschliessend geklärt zu werden, ob den Erblasser eine rechtliche Pflicht traf, diese vor Einstieg des Sohns in die Firma begründeten Schulden zu tilgen. Denn es fehle am Schenkungswillen, wenn der Zuwendende in der Überzeugung handle, eine sittliche Pflicht zu erfüllen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 27.05.2019

Auf die richterliche Würdigung einer Verkehrswertschätzung anwendbares Recht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Auf die richterliche Würdigung einer Verkehrswertschätzung anwendbares Recht

Die gerichtliche Auseinandersetzung in einer Erbteilung dauert seit 2004. Streitig ist insbesondere der Anrechnungswert einer Nachlassliegenschaft. Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2012 den Wert «endgültig» festlegte (aZGB) oder der freien richterlichen Beweiswürdigung offensteht.
iusNet ErbR 29.04.2019

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusNet ErbR 29.04.2019

Im Rahmen der Bestimmung des Pflichtteils zu berücksichtigender Wert eines mit Zustimmung aller Erben verkauften Grundstücks

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Im Rahmen der Bestimmung des Pflichtteils zu berücksichtigender Wert eines mit Zustimmung aller Erben verkauften Grundstücks

Die Mutter des kinderlos verstorbenen Erblassers war von diesem im Testament vollständig übergangen worden. Streitig ist die Höhe ihres Pflichtteils, welchen sie insb. durch den vermeintlich zu tief angesetzten Anrechnungswert eines mit ihrer Zustimmung verkauften Grundstücks geschmälert sieht. Ferner machte sie einredeweise die Pflichtteilsverletzung des Anteils ihres im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens verstorbenen Ehemanns geltend.
iusNet ErbR 18.04.2019

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

A. klagt gegen die eingesetzten Erben, weil er der Meinung ist, aufgrund der Wendung «[…] Franken 20’00 20000» sei er testamentarisch nicht nur mit CHF 20 000, sondern mit CHF 40 000 bedacht worden. Anlässlich der Hauptverhandlung stellt er weitere Begehren. Das Obergericht äussert sich zur Auslegung von Testamenten und zur Zulässigkeit von Klageänderungen.
iusNet ErbR 26.03.2019

Beschwerde an das Bundesgericht (Vermächtnisklage): Eintretensvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Beschwerde an das Bundesgericht (Vermächtnisklage): Eintretensvoraussetzungen

Streitig ist, ob mit der Wendung «[…] Franken 20’00 20000» testamentarisch ein Vermächtnis von CHF 20 000 oder ein solches von CHF 40 000 ausgerichtet wurde. Das Bundesgericht äussert sich insb. zu den Begründungsanforderungen bei einer Beschwerde sowie zur Beweislast, wenn Rechte aus einem vom Wortlaut eines Testaments abweichenden Verständnis des Willens des Erblassers abgeleitet werden.
iusNet ErbR 26.03.2019

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