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Erbenbescheinigung für die zur Nutzniessung eingesetzte Ehefrau?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Frage auch vom Bundesgericht beantwortet

- aktualisiert - 
Die Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB bezweckt, das eheliche Vermögen zu bewahren und dem überlebenden Ehegatten dadurch, dass er weiterhin das gesamte eheliche Vermögen nutzen kann, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Zwar hat der Nutzniesser keine Erbenstellung, jedoch ist er als alleine über das Vermögen Verfügender noch viel stärker als die Erben darauf angewiesen, sich gegenüber Dritten über seine Berechtigung am Nachlass auszuweisen, weshalb auch ihm ein Erbschein auszustellen ist.
iusNet ER 19.12.2018

Übergang einer Schadenersatzforderung der SVA auf die Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Übergang einer Schadenersatzforderung der SVA auf die Erben

Nach dem Tod eines zu Schadenersatz gemäss Art. 52 AHVG verurteilten Schuldners leitete die SVA Zürich Betreibung gegen dessen Ehefrau ein. Vor Bundesgericht streitig war die Frage, ob diese unbestrittenermassen öffentlich-rechtliche Forderung auf die Ehefrau als Erbin übergangen ist.
iusNet ER 19.12.2018

Prosequierung des vorsorglich angeordneten Verbots der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinung mittels Ungültigkeitsklage?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Prosequierung des vorsorglich angeordneten Verbots der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinung mittels Ungültigkeitsklage?

Streitig vor dem Appellationsgericht war, ob das Zivilgericht zu Recht auf eine Ungültigkeitsklage mangels vorgängiger Durchführung einer Schlichtungsverhandlung nicht eingetreten war. Dazu war zu entscheiden, ob es sich bei der Ungültigkeitsklage um eine Prosekutionsklage betreffend das vorsorglich angeordnete Verbot der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinigung handelt.
iusNet ER 19.12.2018

Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?

Im Nachlass einer Erblasserin war das Eröffnungsgericht zur Auffassung gelangt, dass Unsicherheit bezüglich der Erben bestehe. Es ordnete einen Erbenruf und eine Erbschaftsverwaltung an. Dagegen wehrten sich die eingesetzten Erben.
iusNet ErbR 21.02.2019

Anspruch des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehepartners auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Anspruch des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehepartners auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung

Streitig zwischen den Erbinnen ist eine Erbenbescheinigung, welche die Ehefrau als Nutzniesserin am gesamten Nachlass und die Töchter als Erbinnen des nackten Eigentums ausweist, während eine frühere Version lediglich die Töchter als Erbinnen aufführte. Die Töchter machen geltend, die auf Antrag der Mutter erfolgte Korrektur zu sei Unrecht erfolgt.
iusNet ErbR 25.02.2019

Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?

Das Kantonsgericht befasst sich im Rahmen einer Erbteilungsstreitigkeit insbesondere mit der Frage, ob die Vorinstanz drei Übertragungen von Grundstücken zu Recht bei der Berechnung der Pflichtteilsberechnungsmasse als herabsetzungspflichtige Zuwendungen erfasst hatte.
iusNet ErbR 12.03.2019

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Strukturiertes Vermögen
Nachlassabwicklung

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

In der Eröffnungsverfügung wurde der gesetzlichen Erbin A. sowie dem Willensvollstrecker X. die Ausstellung einer Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt. Dagegen erhoben der Willensvollstrecker X. und die gemäss Testament zu gründende Stiftung Y. Beschwerde. Sie verlangen, dass anstelle von A. die Y. als eingesetzte Erbin und Berechtigte zur Ausstellung einer Erbenbescheinigung zu nennen sei.
iusNet ErbR 26.03.2019

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