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Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten.
iusNet ErbR 12.04.2024

Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?

B.H. verstarb 2023. Er hinterliess seine Ehefrau A.H. und drei noch minderjährige Kinder. A.H. übermittelte der Friedensrichterin ein von B.H. handgeschriebenes und unterzeichnetes Dokument mit der Überschrift «Mes 4 amours». Der Brief enthielt u.a. den Satz «Tout ce que je possède te revient de droit et vous aidera dans un 1er temps». Die Friedensrichterin lehnte es ab, den Brief als letztwillige Verfügung zu behandeln. Dagegen erhob A.H. Beschwerde an das Kantonsgericht.
iusNet ErbR 26.04.2024

Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

A., geb. 1958, ist das aussereheliche Kind von F. Mutmasslicher Vater von A. ist G., welcher sich mit von der Vormundschaftsbehörde genehmigtem Vertrag vom 31. Mai 1958 verpflichtet hatte, Beiträge an den Unterhalt von A. zu leisten (Zahlvaterschaft). G. hat zwei weitere Kinder (B. und C.) aus einer geschiedenen Ehe. Ferner errichtete G. mit Testament eine Stiftung, der er insbesondere seine Bildersammlung übertrug. Nach dem Tod von G. gelangte A. an das Gericht und verlangte seinen Pflichtteil.
iusNet ErbR 26.04.2024

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusNet ErbR 30.04.2024

Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen Nichteröffnung von Dokumenten, aus denen sich Existenz und Inhalt einer letztwilligen Verfügung ergeben sollen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen Nichteröffnung von Dokumenten, aus denen sich Existenz und Inhalt einer letztwilligen Verfügung ergeben sollen

Eine Tochter des Erblassers lieferte beim Einzelrichter eine Reihe von Dokumenten ein mit dem Antrag, es seien drei letztwillige Verfügungen des Erblassers zu eröffnen, wobei sich deren Existenz und Inhalt teilweise aus den (eingereichten) Dokumenten ergäben, die für sich allein keine letztwilligen Verfügungen darstellten. Nachdem der Einzelrichter am 2. März 2023 lediglich je eine Kopie der eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 30. Oktober 1969 sowie des «Testamentes (2. Entwurf) vom 27. Januar 2005» eröffnet hat und auch ein erneutes Schreiben einen Monat später die gewünschte Eröffnung nicht bewirkt hat, erhebt A. Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde.
iusNet ErbR 30.04.2024

Bundesrat legt Botschaft zum 1. Teil der Erbrechtsrevision vor und fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung

Ständerat stimmt Erbrechtsrevision zu

- aktualisiert - 
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
iusNet ER 24.10.2018

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
iusNet ErbR 06.05.2019

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) schickt ihren Vorentwurf zur Pa.Iv. Luginbühl zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz in die Vernehmlassung. Aus der Sicht von (zukünftigen) Erben von Bedeutung ist insbesondere die vorgesehene steuerliche Privilegierung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen aus dem Nachlass.
iusNet ErbR 11.12.2019

Vernehmlassung betreffend Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen künftig in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern

- aktualisiert - 
Statt des letzten Wohnsitzkantons des Erblassers soll künftig der Wohnsitzkanton der Erben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen zuständig sein und entsprechend ist auch der Antrag auf Rückerstattung durch den einzelnen Erben in seinem jeweiligen Wohnsitzkanton zu stellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, dass diese Änderung per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
iusNet ErbR 11.12.2019

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