Die Erblasserin hatte testamentarisch u.a. verfügt, sie wünsche, dass die eine Immobilie im Familienvermögen nach ihrem Tod an ihren Sohn gehe, die andere an ihre Tochter, und sie bitte ihre Kinder, sich nicht um das Erbe zu streiten. Nach dem Tod der Erblasserin focht der Sohn das Testament an. Er machte insbesondere geltend, das Testament sei zu einem Zeitpunkt errichtet worden, als die Urteilsfähigkeit der Erblasserin beeinträchtigt gewesen sei.