Nachdem es zunächst so ausgehen hatte, als seien der Sohn und die Ehefrau die einzigen Erben des 2014 verstorbenen D., tauchten 2015 zwei Testamente auf, mit denen D. C. als Erben aller nicht seiner Frau und seinem Sohn zugeteilten Vermögenswerte einsetzte. 2017 verlangte C. die Anordnung der Erbschaftsverwaltung über ein in der Schweiz gelegenes Nachlassgrundstück. Der Sohn und die Ehefrau machen geltend, das Gesuch sei verspätet erfolgt und die Liegenschaft sei zudem bereits nicht mehr Teil des Nachlasses.